Reform der EU zum Emissionshandel in der Kritik
Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) hat gestern den Reformvorschlägen für das Emissionshandelssystem (EHS) in der 4. Handelsperiode (2021 – 2030) mit großer Mehrheit zugestimmt. Es ist ein Kompromiss, der zwischen den Unterhändlern des Parlaments und den Vertretern der Mitgliedstaaten zur Stärkung des europäischen Emissionshandels gefunden wurde.
Das Ergebnis wurde in Deutschland unterschiedlich bewertet. Während der Verband der Chemischen Industrie (VCI) den Beschluss als falsche Weichenstellung kritisierte, kommentierte für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft dessen
Hauptgeschäftsführer, Stefan Kapferer: “Das … Votum zeigt: Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments meint es ernst mit dem Klimaschutz. Wir begrüßen vor allem den Ansatz, überschüssige Zertifikate aus dem Markt zu nehmen und in die Marktstabilitätsreserve zu überführen.“
VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann kommentierte dagegen: “Der Reformvorschlag macht den Klimaschutz in Europa teurer, aber nicht besser. Das ist eine negative Botschaft für Unternehmen, die in Europa investieren und wachsen wollen. An ihre Wettbewerbsfähigkeit ist heute in Brüssel nicht gedacht worden.”
Der BDEW begrüßt wiederum, dass sich die Fraktionen auf eine deutliche Anhebung des linearen Reduktionsfaktors einigen konnten: So wird die jährlich ausgeteilte Menge an CO2-Zertifikaten schneller reduziert. Das sind ambitionierte Reformvorschläge, die dazu beitragen werden, das EU-Emissionshandelssystem nachhaltig zu stärken.“
Auf völliges Unverständnis stoßen bei VCI-Tillmann die handelspolitischen Maßnahmen (border tax adjustments), die zur
Folge hätten, dass Sektoren mit einer geringeren Handelsintensität keine kostenlosen Zertifikate mehr bekommen können. Dies sei nicht kompatibel mit WTO-Recht und schwäche die Exportchancen der EU.
Um im Welthandel wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen die betroffenen Unternehmen laut Tillmann weiter kostenlose Zertifikate erhalten.
Grundsätzlich urteilt der BDEW der gestrige Beschluss sollte als Richtschnur für die Verhandlungen im Umweltministerrat am 19. Dezember 2016 dienen. Daher sollten sich die Umweltminister der 28 EU-Mitgliedstaaten möglichst geschlossen hinter die Reformvorschläge stellen. „Die Reform ist mit Blick auf das Paris- Abkommen auch ein wichtiges Zeichen an die internationale Staatengemeinschaft,” so BDEW-Hauptgeschäftsführer Kapferer.
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