Radioaktiver “Abfall” in mehr als 40 Städten
In mehr als 40 Städten und Gemeinden bundesweit lagert radioaktiv kontaminierter Müll oder sie sind von der Verbrennung des atomaren Abfalls betroffen. Sie sind dem Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) nach intensiven Recherchen bekannt geworden. Dies hat er gestern in einer Mitteilung dazu berichtet und unten einige Bundesländer mit den dort vorhandenen Lager- und Verbrennungsstätten aufgeführt. (Ein Link, ganz unten, führt zu den Tabellen des BBU)
Der BBU fordert nun ein Moratorium bei der Freigabe von radioaktiv belastetem Abfall aus Atomanlagen und eine Neubewertung der Abgabe von radioaktiven Stoffen aus Atomanlagen, aus der Industrie, der medizinischen Nutzung und ggf. weiteren Quellen. Eine zusätzliche Gesundheitsgefährdung der Menschen durch die Verteilung von radioaktiven Stoffen müsse vermieden werden, heißt es in der Mitteilung.
In vielen Bundesländern wird, laut BBU, radioaktiv kontaminierter Müll deponiert, verbrannt und zur freien Verwertung abgegeben. Die Bevölkerung sei darüber oft nicht informiert und selbst die Behörden hätten keinen umfassenden Überblick über den Verbleib der strahlenden Reste der Atomindustrie, stellt der Verband diesen unglaublichen Tatbestand heraus. „Aktuell wird besonders in Baden-Württemberg und in Schleswig-Holstein über den Verbleib ‚freigemessener‘ Materialien diskutiert“, heißt es in der Mitteilung des BBU wörtlich. Betroffene Bürgerinnen und Bürger protestierten und gründeten Bürgerinitiativen.
Konkret sind demnach in Baden-Württemberg acht Kommunen betroffen, in Brandenburg sechs und in Sachsen fünf. In fast allen Bundesländern sind entsprechende Deponien oder Verbrennungsanlagen, so z. B. auch in Nordrhein-Westfalen,Rheinland-Pfalz und Hessen.
BBU stellte Anfragen an die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer
Im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes (UIG) hat der BBU Anfragen zum „freigemessenen“ Müll an die Atomaufsichtsbehörden der Bundesländer gerichtet. Die Informationen, die von den Behörden mitgeteilt wurden, hat der BBU ausgewertet und in einer Tabelle zusammengestellt.
Bisher gibt es, laut BBU, keine Lösung für die langfristige Aufbewahrung der nuklearen Hinterlassenschaften aus der Atomtechnik. Meist wird bei dem Thema an hochradioaktive Brennelemente in Castor-Behältern gedacht, die sich in den „Zwischen“-Lagernder Atomkraftwerke befinden. Um die Mengen für diese kostenträchtige Aufbewahrung aller Atommüllmengen möglichst gering zu halten, soll ein großer Teil der Materialien aus Atomanlagen zu „normalem“ Müll umdeklariert werden. Dazu wird auf der Basis des § 29 der Strahlenschutzverordnung die sogenannte Freigabe durchgeführt.
Dies bedeutet, dass Materialien, deren radioaktive Belastung eine gewisse Grenze unterschreitet, „freigemessen“ werden und dann an Deponien, Müllverbrennungsanlagen oder zum Recycling abgegeben werden.
Der BBU lehnt zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt die Freigabe von radioaktiv belasteten Abfällen aus Atomanlagen ab und fordert, dass die bisherigen Freigabegenehmigungen aufgehoben werden. Alle radioaktiv belasteten Abfälle sollen am jeweiligen Standort aufbewahrt werden, bis klar ist, wie viel nach dem Abbau aller Atomanlagen insgesamt anfällt und ein Konzept für die weitere Aufbewahrung erstellt werden kann.
Hier der Link zu den weiteren Tabellen: http://bbu-online.de/presseerklaerungen/BBU-Deponietabelle%202017.pdf
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