BDEW und VKU üben scharfe Kritik
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) üben scharfe Kritik an den Eckpunkten für die Novellierung der Anreizregulie- rungsverordnung die der Bundeswirtschaftsminister gestern vorgelegt hat.
Die Anreizregulierung soll Anreize zu Kostensenkungen bei den Betreibern von Gas- und Stromnetzen schaffen, die an die Verbraucher weit gegeben werden sollen. Den Netzbetreibern werden dazu Obergrenzen für ihre Entgelte (Price Caps) oder die Obergrenzen für Erlöse (Revenue Caps) vorgegeben. In Deutschland sind für die rund 1.600 Netzbetreiber Erlösobergrenzen vorgesehen.
VKU- Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck stellt zu den nun vorgelegten Eckpunten des Bundeswirt- schaftsministers fest, dass „die Investitionsanreize für die Verteilnetze seit Jahren ungenügend sind. Das zen- trale Problem ist hierbei der Zeitverzug bei der An- erkennung von Investi- tionen.” Das sei besonders vor dem Hintergrund pro- blematisch, dass die Inve- stitionen möglichst bald erfolgen müssen, um die volkswirtschaftlichen Kosten gering zu halten. Die nunmehr vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) vorge- legten Eckpunkte seien vor diesem Hintergrund mehr als enttäuschend, konstatiert.
Auch der BDEW sieht dringenden Nachbesse- rungsbedarf bei den vorge- legten Eckpunkten des BMWI. So würden viele kleine und mittlere Unter- nehmen massiv mit büro- kratischen Regulierungsan- forde run- gen zusätzlich belastet. „Dies widerspricht dem Ansatz des verein- fachten Verfahrens, kleine und mittlere Unternehmen genau davor zu schützen. Schließlich wollte der Gesetzgeber nach eigenen Angaben mit der Anreizregulierungsverordnung keine Strukturpolitik betreiben“, stellt Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW fest.
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