Fracking-Gesetzespaket verschoben
Fracking-Gesetzespaket verschoben

Die Große Koalition hat das Gesetzespaket zur Umsetzung von Fracking  jetzt doch in den Herbst verschoben. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt dazu er blicke mit Sorge auf die nach wie vor ausbleibende Umsetzung des Gesetzespaketes.

Die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen sollten ursprünglich bereits vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Mit den in den Gesetz- und Verordnungsentwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes würden aus Sicht des BDEW weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasser-versorgung umgesetzt, gab der BDEW in seiner jetzt veröffentlichten Erklärung zu bedenken.

Gesetzes-Paket gerät in Wahlkampfstrudel

Je länger die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag das Gesetzgebungsverfahren hinauszögerten, desto größer werde aus BDEW-Sicht die Gefahr, dass das Gesetzespaket erst im nächsten Jahr zur Abstimmung in Bundestag und Bundesrat gestellt werden kann.

2016 stünden jedoch viele Landtags- und Kommunalwahlen an. Das Thema Fracking drohe so in diese Wahlkämpfe gezogen zu werden. Dies würde eine Verabschiedung des Gesetzespakets massiv gefährden und die unklare Rechtslage vor Ort zu einem Dauerzustand machen, so der BDEW.

Die entscheidende politische Debatte werde zudem leider nicht über die vielen positiven Regelungsansätze des Fracking-Paketes geführt. Vielmehr gehe es um die Detail-Frage, welche Befugnisse die vorgesehene Expertenkommission bei Probebohrungen bekommen soll. Hieran scheiterte auch eine Verabschiedung im Bundestag vor der Sommerpause.

Umweltverträglichkeitsprüfung

“Der BDEW unterstützt die in dem Gesetzespaket vorgesehene vollumfassende Verpflichtung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine Entsorgung des Lagerstättenwassers und der Frac-Fluide in geologisch geeigneten Formationen.

Wenn wir in Deutschland alle Schutz- und Umweltmaßnahmen umgesetzt haben, sollte es aber auch möglich sein, eine verantwortungsvolle Förderung aus unkonventionellen Lagerstätten umzusetzen. Dabei brauchen wir natürlich auch Rechtssicherheit für die von den Unternehmen getätigten Investitionen. Deshalb sollte das Fracking-Gesetzespaket jetzt umgehend verabschiedet werden, um den Investitionsstau im Bereich der konventionellen und unkonventionellen Förderung aufzuheben. Ohne den Einsatz von Erdgas lassen sich die ehrgeizigen Ziele bei der CO2-Einsparung und dem Energiekonzept nicht erreichen”, sagte BDEW-Vizepräsident Michael G. Feist, der im BDEW zudem als Vorsitzender des Lenkungskreises Gas fungiert.