Das Bundeskabinett beschloss heute, Mittwoch, 23.September, den Gesetzentwurf zur KWK-Novelle, bild bundesreg.
Das Bundeskabinett beschloss heute, Mittwoch, 23.September, den Gesetzentwurf zur KWK-Novelle, bild bundesreg.

Das Bundeskabinett hat heute die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Bundeswirtschaftsminister Siegmar Gabriel erklärte dazu: “Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzen wir ein wichtiges energiewirtschaftliches Vorhaben der Bundesregierung um….

… Wir verdoppeln das Fördervolumen auf 1,5 Mrd. Euro pro Jahr. Damit geben wir einen kräftigen Impuls für die Effizienztechnologie Kraft-Wärme – Kopplung.. Gleichzeitig leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaschutzziele und sorgen für eine faire Verteilung der Kosten.”
Aus Sicht der Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Katherina Reiche legt die Bundesregierung in der Novelle den klaren Fokus auf die Stärkung der KWK in der öffentlichen Versorgung.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel:

Wie aus einer Erklärung des Verbandes heute hervorgeht, sparen schon heute aus Sicht des VKU die kommunalen Unternehmen mehr als elf Millionen Tonnen CO2 jährlich durch den Einsatz der KWK ein. „Damit bringen sie die Wärmewende in die Kommunen, sorgen für Klimaschutz und tragen zur Versorgungssicherheit bei“, erklärt Reiche, um aber zugleich zu monieren an zentralen Stellen gebe es noch dringenden Anpassungsbedarf. Die jetzt vorgesehenen Förderbedingungen seien gerade für die neuesten und effizienten Kraftwerke nicht ausreichend.

VKU-Chefin Katherina Reiche: Die Bedingungen müssen stimmen

VKU-Chefin Katherina Reiche: Die Bedingungen müssen stimmen
VKU-Chefin Katherina Reiche: Die Bedingungen müssen stimmen

Reiche: „Die Rahmenbedingungen für alle 1.300 kommunalen KWK-Anlagen müssen stimmen, sonst verschenkt die Bundesregierung erhebliche CO2-Einsparpotenziale und modernste und umweltschonendste Anlagen müssen vom Netz gehen.“

Bei einem Anstieg der KWK-Erzeugung auf 20 Prozent im Jahr 2020 steigt laut VKU das CO2-Einsparpotenzial – je nach Umsetzungspfad – um elf bis 15 Millionen Tonnen von 56 auf rund 70 Millionen Tonnen an. Bei einem weiteren Anstieg der KWK-Erzeugung auf 25 Prozent an der gesamten Nettostrom-Erzeugung würde dieser Wert nach Darstellung des Verbandes dann auf rund 82 Millionen Tonnen ansteigen.

„KWK-Anlagen sind und bleiben das Rückgrat der Fernwärmeversorgung. Nur wenn diese Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sind, ist es den Unternehmen möglich, die Wärmenetze zu erhalten“, so Reiche. Das sei die zwingend notwendig, um mehr und mehr erneuerbare Energien in die Fernwärmeversorgung zu integrieren. Und nur so komme die Wärmewende in die Ballungsräume. Um das zu ermöglichen, müsse die Bundesregierung auch an den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen ehrgeizigen Ausbauzielen festhalten. Das KWK-Ausbauziel sollte weiterhin auf die gesamte Nettostromerzeugung und der Zeitpunkt der Zielerreichung auf das Jahr 2025 festgelegt werden, so Reiche. „Es muss die Formel gelten: 2 mal 25. 25 Prozent KWK bis 2025.“