Die Energiewirtschaft unterstützt das Ziel des Bundeswirtschaftsministeriums, die gesetzlichen Grundlagen für die Digitalisierung der Energiewirtschaft zu legen, erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer Presseverlautbarung Ende vergangenen Woche.

Hildegard Müller: Wir brauchen mehr Zeit für das Gesetzesvorhaben...
Hildegard Müller: Wir brauchen mehr Zeit für das Gesetzesvorhaben…

Der Referentenentwurf beinhalte aus Sicht des BDEW auch einige richtige Ansatzpunkte wie etwa den Verzicht auf den flächendeckenden Einbau intelligenter Messsysteme. Zugleich enthalte er aus Verbandssicht jedoch noch zahlreiche Baustellen. “Die vorgesehenen Regelungen können – bei richtiger konkreter Ausgestaltung – einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das zukünftig immer stärker auf Erneuerbaren Energien basierende Stromversorgungssystem effizient zu steuern. Dabei müssten jedoch die Eingriffe in bestehende Prozesse und Organisationsstrukturen und die dadurch anfallenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzen stehen – dieser Aspekt komme aus Sicht des BDEW jedoch noch deutlich zu kurz, bemängelte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, in Berlin.

Faire bedingungen für alle !!!

Müller betonte, der Wettbewerb im Messwesen müsse unter fairen, also gleichen Bedingungen erfolgen. “Die Unternehmen der Energiewirtschaft können mit ihrem langjährigen Know how im Bereich des Messwesens den erforderlichen Wandel erfolgreich mit gestalten – sowohl als Messstellenbetreiber als auch als Anbieter von neuen intelligenten Produkten und Dienstleistungen.

Dafür brauchen sie jedoch Rahmenbedingungen, die diskriminierungsfrei ausgestaltet sind, damit sie die gleichen Wettbewerbschancen haben wie andere Marktteilnehmer auch.”
Bisher sehe der Gesetzentwurf vor, dass sich wettbewerbliche Messstellenbetreiber auf die betriebswirtschaftlich ertragsreichen Einbaufälle konzentrieren dürften, während grundzuständige Messstellenbetreiber auch betriebswirtschaftlich unrentable Einbauten durchführen müssten. “Seitens des Gesetzgebers wird stets eine Gleichbehandlung gefordert, an dieser Stelle jedoch nicht umgesetzt – dies ist zum Schaden der Unternehmen”, kritisierte Müller.

Wer zahlt die Kosten?
Wer zahlt die Kosten?

Refinanzierung der Kosten???

“Zu den noch offenen Fragen gehört auch die Refinanzierung der Investitionskosten bei den Messstellen-betreibern.

Vor allem die erste Phase des Rollouts, in der der Aufbau der notwendigen Informationstechnologie erfolgen muss, führt zu hohen Investitionen. Diese müssen als Kosten im Rahmen der Entgeltregulierung anerkannt werden”, so Müller. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Preisobergrenzen für Messstellenbetriebsentgelte bildeten diese Kosten aus BDEW-Sicht bisher jedoch nicht ab.

Das Gesetz müsse darüber hinaus sicherstellen, dass jeder Netzbetreiber genau die notwendigen Daten zur Erfüllung seiner energiewirtschaftlichen Aufgaben in einer entsprechend hohen Qualität erhalte, wenn die Energiewende erfolgreich umgesetzt werden solle.

“An verschiedenen Stellen weist der Referentenentwurf zudem zumindest missverständliche Formulierungen auf, die je nach konkreter Ausgestaltung einen sehr weitreichenden Eingriff in das bestehende Geschäftsmodell und Rollen der Netzbetreiber bedeuten können”, betonte Müller.

Zeitliche Planung zu kurz

“Für ein Gesetz dieses Umfangs und dieser Bedeutung war die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgesehene zeitliche Planung für die Anhörung der Verbände sehr kurz.

Für die Unternehmen sind nun die Fristen zur Umsetzung kaum einhaltbar. Es wäre für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn auch nach der heutigen Konsultation eine diesbezügliche vertiefende Diskussion ermöglicht würde. Der BDEW wird sich bei der weiteren inhaltlichen Ausgestaltung des Gesetzes intensiv einbringen”, so die Vorsitzende der BDEW- Hauptgeschäftsführung abschließend.