04.03.15 VKUUnternehmen, die nach den Empfehlungen der Europäischen Kommission nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen, sogenannte Nicht-KMU, müssen nach dem novellierten Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) erstmals bis zum 05.12.2015 ein Energieaudit durchgeführt haben, erinnert jetzt noch mal der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU).

Das novellierte Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) ist am 22.04.2015 in Kraft getreten. Mit der Neuregelung ist die gesetzliche Pflicht für Unternehmen verbunden, ein Energieaudit durchzuführen. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem oder Umweltmanagementsystem einführen. In diesem Fall müssen sie bis 05.12.2015 eine schriftliche Erklärung hierüber abgeben, in 2015 mit der Einführung beginnen und die Einrichtung des Systems bis Ende 2016 durch eine Zertifizierung nachweisen.

Kommunale Unternehmen zweifach betroffen

Kommunale Unternehmen sind, laut jetziger VKU-Erklärung, von dieser Regelung in zweifacher Hinsicht betroffen. Zum einen können sie als Dienstleister ihren Kunden Energieaudits anbieten. Zum anderen müssen sie die Audits auch selbst in den eigenen Unternehmen durchführen.

Manche Unternehmen sind ausgenommenbild vku
Manche Unternehmen sind ausgenommen;bild vku

Der VKU kritisiert jedoch, dass – anders als private kleine Unternehmen – kleine kommunale Unternehmen verpflichtet sind, die Audits durchzuführen. Grund dafür ist, dass das Gesetz die KMU-Definition aus dem europäischen Beihilferecht verwendet, demzufolge alle kommunalen Unternehmen aus dieser KMU-Definition grundsätzlich herausfallen, egal wie groß sie sind. Die sinnvolle Regelung, kleine Unternehmen nicht der Auditierungspflicht zu unterwerfen, trifft damit auf sie nicht zu.
Hoheitliche Bereiche sind ausgenommen
Positiv bewertet der VKU, dass hoheitliche Bereiche, wie beispielsweise die kommunalen Abwasser- und Abfallentsorger, von der Auditverpflichtung von der Energieauditpflicht ausgenommen sind.

Dafür wie auch für eine Ausnahme für die Trinkwasserversorger hatte sich der VKU im Laufe des Gesetzgebungsprozesses eingesetzt. Im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung geht das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) davon aus, dass aufgrund der unterschiedlichen landesrechtlichen Bestimmungen allerdings nicht in allen Bundesländern von einer Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits auszugehen ist.

Energieaudits oder die Umsetzung von denen im Energieaudit identifizierten Maßnahmen können auch im Rahmen von Energieeffizienznetzwerken durchgeführt werden. Der VKU ist Partner der zugrunde liegenden Initiative Energieeffizienznetzwerke und unterstützt damit die Verbreitung von rund 500 Netzwerken bis Ende 2020. Durch Netzwerke können Synergien genutzt und Energieeffizienz durch den Austausch von Best-Practices auf Mikro-Ebene gehoben werden.

Aus Sicht des VKU können Energieeffizienznetzwerke einen wichtigen Beitrag zur Erreichung kommunaler Klimaschutzkonzepte leisten. Ebenfalls können wichtige Impulse für eine verstärkte Zusammenarbeit von Energieunternehmen mit dem Fachhandwerk, Herstellern sowie Geschäftskunden gesetzt werden.