Sitz des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe,Bild Bundesg. Joe Miletzki
Sitz des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe,Bild Bundesg. Joe Miletzki

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern ein Urteil gefällt, das aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft(BDEW) für Energieversorger und Kunden mehr Rechtssicherheit bei der Formulierung und Beurteilung von Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen bedeutet.
Laut BDEW- Presseerklärung hatte in den vergangenen Jahren das Gericht stets bestimmte Klauseln für unwirksam erklärt, jedoch in keinem der Fälle konkrete Hinweise gegeben, wie eine rechtswirksame Preisklausel im Einzelnen ausformuliert sein müsse. Mit dem gestrigen Urteil gebe es nun erstmals genau diese bislang fehlenden höchstrichterlichen Hinweise und Vorgaben.02.10.15 Karikatur Paragraphen

In seiner Entscheidung hat der BGH, laut BDEW- Erklärung, eine konkrete, in den Energielieferverträgen eines Versorgers verwendete Preisanpassungsklausel als rechtlich einwandfrei beurteilt: Die Formulierungen des Vertrages stellten – so der BGH – insbesondere den Anlass und den Modus der Preisänderungen so transparent dar, dass der Kunde die Änderungen anhand klarer und verständlicher Kriterien vorhersehen könne. Denn nicht nur den Anlass einer Preisanpassung, sondern auch die zugrunde liegende Kostenentwicklung wird nach Ansicht der Richter, so der BDEW, in der Klausel in ausreichender Weise konkretisiert. Ebenso würden die erforderlichen grundlegenden Informationen zur Berechnung künftiger Preisanpassungen nach Auffassung des BGH in angemessener Weise dargestellt.

Das Urteil sorgt damit , nach Einschätzung des Verbandes, auch für Preisanpassungen in Sonderkundenverträgen für mehr Rechtssicherheit, nachdem der BGH bereits im vergangenen Monat für Preisänderungen in der Grundversorgung in erfreulicher Weise Klarheit geschaffen hatte.