09.06.16 Logo EU-KommissionDie Umweltminister der 28 EU-Mitgliedstaaten beraten heute, Montag 20. Juni,  über die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform des Europäischen Emissionshandels (EU-ETS) in der 4. Handelsperiode. Wichtigster Eckpfeiler: Ab 2021 soll die Zahl der zugeteilten Emissionsrechte jedes Jahr um 2,2 Prozent anstatt wie bisher um 1,74 Prozent reduziert werden.

Aus Sicht von  Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung  „ist das der richtige Ansatz, um das Emissionshandelssystem zu stärken.“ Der Verbandsgeschäftsführer erklärt in einer Pressemeldung dazu weiter: „Der Zertifikatehandel ist das wichtigste Instrument für den europäischen Klimaschutz. Die Regeln müssen so geschärft werden, dass er die gewünschte Wirkung auch tatsächlich entfalten kann.” Eine schrittweise Reduktion der Emissionszertifikate eigne sich zudem als Anreiz für die Unternehmen, um in CO2-arme Technologien zu investieren.

“Die Europäische Kommission hat handfeste Vorschläge…  … zur Stärkung des EU-Emissionshandels auf den Tisch gelegt. Wir hoffen, dass sich die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament schnell auf eine gemeinsame Position einigen können. Den Willensbekundungen auf der Klimaschutzkonferenz in Paris müssen auch Taten folgen.

Die Bundesregierung sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen und sich für eine konsequente Reform des Emissionshandels einsetzen”, so Kapferer weiter. Ein zügiger Beschluss der Reformmaßnahmen sei zudem wichtig für die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen.

Stefan Kapferer, bisher stellvertr. Generalsekretär bei der OECD, neuer BDEW-Hauptgeschäftsführer; Größtes IT-Projekt
Stefan Kapferer, BDEW-Hauptgeschäftsführer:  Handfeste Vorschläge …

Während der Emissionshandel den Unternehmen regelmäßige Pflichten auferlegt, heißt es in einer Veröffentlichung der  NRW-Energie-Agentur,  soll er zunächst zugunsten eines höheren Preisniveaus reformiert und ab 2021 mit neuen Regeln in die vierte Handelsperiode geführt werden.

Bereits im Januar 2014

habe die EU-Kommission Vorschläge zur Stärkung und flexibleren Ausgestaltung des EU-ETS öffentlich gemacht.

Zudem veröffentlichte sie einen Legislativvorschlag zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve. Im Juli 2015 dann habe die Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Emissionshandels-Richtlinie vorgelegt. Auch die Agentur sieht es so: Mit der Novellierung sollen insbesondere die für die vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels zutreffenden Beschlüsse des Europäischen Rates zur Energie- und Klimapolitik 2030 umgesetzt werden.