Die heutige Verabschiedung der Novelle der Anreizregulierungs-Verordnung im Kabinett kommentiert  der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, heute, Mittwoch, 03. August, in einer dazu veröffentlichten Erklärung so: “Angemessene Investitionsbedingungen für die Netzbetreiber sind

Stefan Kapferer:
Stefan Kapferer: Es müssen 50 Mrd Euro investiert werden …

angesichts des erforderlichen Aus- und Umbaus der Energienetze unabdingbar.“ Bis 2032 müssten demnach bis zu 50 Milliarden Euro in die Verteilnetze investiert werden, stellt der  Vorsitzende der BDEW- Hauptgeschäftsführung weiter fest.

„Mit der heutigen Verabschiedung der Verordnung im Kabinett“, so Kapferer, „ geht eine fast dreijährige Debatte zu Ende Gegenüber ersten Entwürfen der Verordnung hat es nach intensiven Diskussionen zahlreiche Verbesserungen gegeben.“ Zu den positiven Aspekten zählt der Verband  insbesondere die Abschaffung des Zeitverzugs und die Beibehaltung der bisherigen Regelungen zum vereinfachten Verfahren für kleine Netzbetreiber. Auch ursprünglich geplante zusätzliche Verschärfungen wie übermäßig strenge Zeitvorgaben zur Erreichung von Effizienzzielen seien „ abgewendet“ worden.

25.03.16 Pfeil für TextDas 2013 im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel…

besserer Investitionsbedingungen für Verteilnetzbetreiber erreiche die Novelle leider nur teilweise, stellt der  Verband weiter fest.

„Die Bedingungen für Investitionen ab 2018/2019 werden verbessert, gleichzeitig werden jedoch bestehende Netze zum Teil massiv entwertet. Dies wird auch durch die beschlossene Übergangsregelung zu den Sockeleffekten nicht annähernd ausgeglichen,” bilanziert der BDEW in seiner Erklärung.