VKU: Ohne leistungsfähige Netze keine Energiewende …
Mit der vom Bundeskabinett gestern, Mittwoch 03. August, beschlossenen Reform der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) werden die Leitlinien und Investitionsanreize für den Umbau regionaler Stromnetze gesetzt kommentierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) am selben Tag die Regierungsentscheidung.
Danach gibt Verordnung das Verfahren vor, nach dem die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber zukünftig durch die Regulierungsbehörden bestimmt werden. Der VKU fordert in seinem Statement dazu die Modernisierung und Digitalisierung der Verteilnetze müsse vorangebracht werden.
Dies, so der VKU ist eine wesentliche Voraussetzung, …
… um den wachsenden Anteil von Erneuerbare-Energien-Anlagen in die Netzstrukturen zu integrieren. Ohne intelligente und leistungsfähige Netze gebe es keine Energiewende.
Der Verband habe sich nachdrücklich und wie er äußert erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bedingungen für zukünftige Investitionen in die Verteilnetze durch die Neuregelungen verbessert werden. Drohende Milliardenverluste hätten so von weiten Teilen der kommunalen Netzwirtschaft abgewendet werden können.
… „Für die Verteilnetzbetreiber ist von zentraler Bedeutung, dass sie ab der nächsten Regulierungsperiode Investitionen zeitnah refinanzieren können. Der VKU begrüßt, dass seine Forderung, die Regulierungsperiode und den Effizienzpfad im Gleichlauf von fünf Jahren zu erhalten, aufgegriffen wurde.
Aus kommunalwirtschaftlicher Sicht ist es darüber hinaus ein wesentlicher Erfolg, dass das sogenannte vereinfachte Verfahren für kleinere Netzbetreiber erhalten bleibt. Bei der Anerkennung von Personalzusatzkosten gibt es ebenfalls positive Entwicklungen: Sie werden auch zukünftig nicht gedeckelt.
… dass ab 2024 der Sockeleffekt für Altinvestitionen gestrichen werden soll.
Der VKU wird mit seinen Mitgliedsunternehmen daher ein Konzept entwickeln, um die drohende Entwertung kommunalen Vermögens zu verhindern.“
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