RWE: Entschädigung wegen Atomausstieg vom Bund
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, Dienstag 06.Dezember entschieden, dass zumindest Vattenfall und RWE wegen des 2011 durch die Bundesregierung erzwungenen, beschleunigten Atomausstiegs entschädigt werden müssen. Konkrete Zahlen waren bisher nie
genannt worden. Es könnte dabei aber, nach Expertenschätzung, um rund 19 MRD Euro gehen.
Entschädigt werden sollen die Konzerne für Reststrommengen. Die waren ihren Meilern beim ersten Atomausstiegsbeschluss im Jahr 2002 zunächst zugeteilt und 2011 dann aber wieder gestrichen worden. Entschädigt werden sollen sie laut Gerichtsurteil aber auch für Investitionen, die während der zwischenzeitlich beschlossenen Laufzeitverlängerung getätigt worden sind.
Bis Ende Juni 2018, wird per Urteil dem Gesetzgeber aufgetragen, soll eine entsprechende Regelung geschaffen werden.
Dabei wird mit dem Urteil den Konzernen noch kein Geld zugesprochen. Damit ist aber zunächst eine rechtliche Grundlage geschaffen worden. In weiteren Prozessen oder auch in Form von außergerichtlichen Vergleichen können Bund und Konzerne sich finden oder weiter prozessieren. Die Börsen reagierten nach Bekanntwerden des Urteil mit einem Anstieg der Aktien der Konzerne.
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