Mit dem  EEG 2017  habe sich das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) vorgenommen, künftig auch Mieter stärker bei der Umsetzung der Energiewende einzubeziehen, erklärte gestern Dienstag 24.Januar, BMWI- Staatssekretär Rainer Baake.  Am selben Tag stellte  das BMWI eine Studie zum Thema

BMWI-Staatssekretär Baake:
BMWI-Staatssekretär Baake: … dem Ausbau der Photovoltaik neuen Auftrieb verleihen…

Mieterstrom vor. Die Studie mit dem Titel “Mieterstrom – Rechtliche Einordnung, Organisations-formen, Potenziale und Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen” haben Prognos AG und die Kanzlei Boos Hummel & Wegerich erstellt. Sie soll das Thema rechtlich einordnen und gebe einen Überblick über die Organisationsformen, die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrommodellen, so das BMWI.

25.03.16 Pfeil für Text„Mieterstrom kann auch ein Baustein sein, dem Ausbau der Photovoltaik neuen Auftrieb zu verleihen“, so Baake

… gestern und erläuterte weiter deswegen habe sich das BMWI  mit der Studie die rechtliche und wirtschaftliche Situation von Modellen für Mieterstrom genauer angeschaut. „Jetzt haben wir eine gute Grundlage für die Ausgestaltung einer zukünftigen Förderung,” so der Staatssekretär.

In bereits existierenden Modellen für Mieterstrom werde Strom aus einer dezentralen Erzeugungsanlage in unmittelbarer räumlicher Nähe – meistens im selben Wohngebäude – an Kunden geliefert, schilderte Baake.  Die Studie zeige nun: In vielen Fällen lohnt es sich für Gebäudeeigentümer, Vermieter und weitere Akteure nicht, das Potenzial zu erschließen. Eine Förderung würde die Anzahl der rentablen Projekte deutlich erhöhen. Die Studie zeige auch, dass man Mieterstrom mit einer direkten Vergütung zielgenauer und differenzierter fördern könne als mit einer pauschalen Verringerung der EEG-Umlage.

25.03.16 Pfeil für TextUntersucht wurde demnach auch, wie groß das Potenzial für Mieterstrommodelle in Deutschland ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können.