Am 30.Januar hatte Bundesminister Alexander Dobrindt  bereits die 100. Schnellladestation des E-Tankstellenprogramms des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) auf der Autobahnraststätte Augsburg-Ost in Betrieb genommen. „Parallel dazu gehen weitere 12 Schnellladestationen ans Netz.“, hatte der Minister zugleich verkündet.
Gestern hatte die EU-Kommission nun Grünes Licht für das 300-Millionen-Euro-Förderprogramm des Bundes  zur  Ladeinfrastruktur gegeben. ( Wir berichteten, s. unten) Vom 1. März 2017 an können private Investoren, Städte

Bundesverkehrsminister Dobrindt: Gegen Kaufprämien für E-Autos
Bundesverkehrsminister Dobrindt: Ein ehrgeiziges Programm zur Förderung der Elektromobilität …

und Gemeinden Förderanträge stellen. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur mit bundesweit 15.000 Ladesäulen, ein ehrgeiziges Programm wie anhand der bisher vorliegenden Zahlen zu erkennen ist.

Mit dem Bundesprogramm Ladeinfrastruktur unterstütze, so Dobrindt,  den Aufbau von 5.000 Schnellladestationen (S-LIS) mit 200 Millionen Euro und den Aufbau von 10.000 Normalladestationen (N-LIS) mit 100 Millionen Euro. Die Förderung umfasst neben der Errichtung der Ladesäule auch den Netzanschluss und die Montage. Voraussetzung für die Förderung ist, laut Bundesverkehrsministerium (BMVI) unter anderem, dass die Ladesäulen öffentlich zugänglich sind und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Ein harter Kampf ging voraus, geeinigt haben sie sich schließlich ... dass keiner bisher ein Elektroauto fährt !!! U&E - pointer
Vor gar nicht so langer Zeit: Dobrindt gegen Kaufprämien für E-Autos….Ein harter Kampf ging voraus, geeinigt haben sie sich schließlich doch…  U&E – pointer

Das Bundesprogramm Ladeinfrastruktur ist Teil des Maßnahmenpakets, mit dem das BMVI den Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge unterstützt.

Hierzu zählt auch das E-Tankstellenprogramm auf Autobahnen und das “Förderprogramm zur batterieelektrischen Elektromobilität” mit rund 30 Millionen Euro pro Jahr für die Kommunen. Darüber hinaus wurde bereits eine Reihe weiterer Maßnahmen auf den Weg gebracht – wie z.B. die Kfz-Steuer-Befreiung für E-Fahrzeuge, eigene E-Kennzeichen und Privilegien für Sonderfahrspuren und Parkplätze.