Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 24. Mai, den geänderten Zugang zu den Gasnetzen im Bundesgebiet neu beschlossen. (Entwurf der ersten Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung). Mit der

Das Kabinett
Das Kabinett beschloss den Zugang zu den Gasnetzen zu ändern …

Änderungsver-ordnung soll das System des Gasnetzzugangs optimiert und an die in den vergangenen Jahren geänderten energiewirt-schaftlichen Herausforderungen angepasst werden.

25.03.16 Pfeil für TextDie Fernleitungsnetzbetreiber müssen demnach künftig allen Transportkunden untertägige Kapazitäten verpflichtend anbieten. Bislang erfolgt dies nur auf freiwilliger Basis. Die Flexibilität auf den Gasmärkten soll hierdurch erhöht werden. Außerdem wird eine Zusammenlegung der beiden bestehenden deutschen Gasmarktgebiete zum 1. April 2022 vorgesehen.

 „In den vergangenen Jahren gab es auf europäischer und nationaler Ebene energiewirtschaftliche Entwicklungen, die wir mit der heute beschlossenen Änderung der Gasnetzzugangsverordnung aufgreifen“, erläuterte BMWI-Staatssekretär Baake anlässlich des Änderungsbeschlusses.  „So führt die Zusammenlegung

BMWI-Staatssekretär Baake:
BMWI-Staatssekretär Baake: Ergebnis: Erhöhung der Liquidität …

der bestehenden deutschen Marktgebiete zu einer Bündelung und Erhöhung der Liquidität sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im deutschen Gasmarkt“, so Baake weiter.

Davon profitierten letztlich alle deutschen Kunden. Mit dieser Vorgabe sei Deutschland auch auf künftige europäische Entwicklungen vorbereitet, die perspektivisch auch ein grenzüberschreitendes Marktgebiet umfassen könnten, erklärte Baake weiter. „ Innerdeutsche Diskriminierungen werden somit verhindert.“

25.03.16 Pfeil für TextWeitere Änderungen betreffen u. a. die Auktionsverfahren für Kapazitäten, die Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs und Anpassungen an unmittelbar geltendes europäisches Recht. Das soll die Anwendung der Verordnung vereinfachen.
Die Änderung der Gasnetzzugangsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates