“Handeln Behörden in 9 Ländern in einem rechtsfreien Raum?”, fragt die Nord-Stream 2 AG anlässlich der Bestrebungen der EU-Kommission sich beim

Gazprom-Chef Alexej  Miller: Muss er mit kräftigem Gegenwind der EU-Kommission rechnen ?
Gazprom-Chef Alexej Miller: Muss er mit kräftigem Gegenwind der EU-Kommission rechnen ?

EU-Ministerrat ein Verhandlungs-mandat zu holen. um beim geplanten Bau der Russenpipeline Nord-Stream 2, die das Gas des russischen Gasgiganten Gazprom aus Russland direkt nach Deutschland transportieren soll, kräftig mitzuverhandeln.  Wir haben gestern, Montag 12. Juni, darüber berichtet und zugleich Fragen an die Nord-Stream 2 AG gerichtet die der Sprecher der AG, Jens Mueller, so beantwortet hat. -Wir hatten die Fragen auch an die Wintershall AG gestellt, die am 24.April des Jahres stolz auf ihrer website bekanntgab: “Heute wurde ein weiterer, wichtiger Schritt in Richtung Umsetzung des Nord Stream 2 Projektes, welches von Gazprom verfolgt wird, gemacht.Die Nord Stream 2 AG unterzeichnete Finanzierungsverträge mit ENGIE, OMV, Shell, Uniper und Wintershall. Wintershall verwies zur Beantwortung der Fragen aber auf die Nord-Stream 2 AG in Zug, in der Schweiz.

Frage: Die EU-Kommission möchte für die Energie-Union ein Verhandlungsmandat beim geplanten Bau der Gaspipeline Nord-Stream 2 erhalten. Wie bewertet Ihr Haus den jetzt erst erfolgten Vorstoß der Kommission?

Pressechef Nord-Stream 2 AG, Jens Müller: Handeln neun Länder im rechtsfreien Raum?
Pressechef Nord-Stream 2 AG, Jens Müller: Handeln neun Länder im rechtsfreien Raum?

Antwort: Grundsätzlich sind derartige Verhandlungen nicht notwendig, da es bewährtes nationales, internationales und EU-Recht gibt, auf deren Grundlage der Genehmigungsprozess sowie der Bau und Betrieb einer solchen Pipeline aufbaut. Deshalb muss die von Herrn Canete immer wieder getätigte Behauptung eines rechtsfreien Raums zurückgewiesen werden. Seit April 2017 laufen die Genehmigungsverfahren nach nationalem und internationalem Recht in fünf Ländern sowie darüber hinaus internationale Konsultationen nach einer UN-Konvention mit bisher 12 Public Hearings. Handeln Behörden in 9 Ländern in einem rechtsfreien Raum?

Frage: EU-Vizepräsident Maroš Šefčovič soll erklärt haben die Kommission wolle mit dem

Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für die Europäische Energieunion: Wir wollen kräftig mitreden und auch novellieren können ...
Maroš Šefčovič, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für die Europäische Energieunion: Wir wollen kräftig mitreden und auch novellieren können …

Verhandlungs-

mandat auch das Recht zu Novellierungen haben. Novellierungen können im Zweifel auch zum Stopp eines Projektes führen. Sehen Sie die Gefahr?

Antwort: Uns liegt der Mandatsantrag nicht vor, sondern nur die Presseinformation oben. Aufgrund des geltenden Rechts sehen wir keine Gefahr eines Stopps. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass es sechs Pipelines gibt, die von außerhalb der EU den Binnenmarkt erreichen. Verhandlungen für nur eine dieser Pipelines würde den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzen.

Frage:   Die Kommissare Šefčovič und Cañete sind ganz offensichtlich keine Freunde des neuen Pipeline-

EU-Energie-Kommissar Miguel Arias Canete: Ich bin kein Freund von Nord-Stream 2  ...
EU-Energie-Kommissar Miguel Arias Canete: Ich bin kein Freund von Nord-Stream 2 …

Projektes. Sitzen sie künftig, wenn sie das Verhandlungs-mandat haben, dennoch mit am Verhandlungstisch und spielen die Bremser?

Antwort: Die Länder müssen die Frage entscheiden ob und welches Mandat. Angesichts der jüngsten Stellungnahmen der Kommission musste ich rückblickend feststellen, dass die Kommission wider besseren Wissens (Stellungnahme des Legal Service zur Anwendbarkeit des Third Energy Package) von Winter 2016 bis Winter 2017 der Öffentlichkeit den Eindruck vermittelt hat, das Dritte Energiepaket auf Nord Stream 2 anwenden zu wollen. Erst die schriftliche Nachfrage der Energieminister von Schweden und Finnland zwang die Kommission zum (bekannten) Eingeständnis, dass es nicht anwendbar ist. Insofern kann ich Stellungnahmen der Kommission in diesem Falle nur schwer bewerten. Fakt ist, dass die BNetzA (Bundesnetzagentur, d. Red.) sehr schnell und deutlich auf eine Anfrage reagierte.