Wenn Autokennzeichen oder Fahrzeugpapiere im Urlaub gestohlen werden oder verloren gehen, ist es vermutlich fürs Erste vorbei mit der Entspannung. Das

Der Polizist: Sie sind sich sicher, eben stand ihr Wagen noch hier ...?!
Der Polizist: Sie sind sich sicher, eben stand ihr Wagen noch hier …?!

Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises hat daher wichtige Informationen zusammengestellt, was in solchen Situationen zu tun ist. Sie gelten aber bundesweit und für das Ausland eben:

25.03.16 Pfeil für Text Vorab die gute Nachricht: Gestohlene oder verlorene Nummernschilder sind zu ersetzen. Jedoch wird dann ein neues Kennzeichenschild vergeben. Außerdem wird das verloren gegangene Kennzeichen im Fahrzeugregister gesperrt, um einen Missbrauch auszuschließen.

25.03.16 Pfeil für Text Der Diebstahl des Kennzeichens und/oder des Fahrzeugs muss grundsätzlich – egal ob im Inland oder Ausland – umgehend mit einer Anzeige bei einer Polizeidienststelle amtlich gemacht werden. Fehlt nur ein Kennzeichenschild, muss das noch vorhandene der Fahrzeugzulassungsstelle vorgelegt werden.

Sind  Fahrzeugdokumente verloren gegangen muss auch dies  sofort bei einer Polizeidienststelle gemeldet werden. Die muss dann später bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Benötigt werden dann auch der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und der Prüfbericht der Hauptuntersuchung.

25.03.16 Pfeil für TextWeil gerade bei einem Urlaub im Ausland es nicht  möglich ist persönlich beim eigenen Straßenverkehrsamt vorzusprechen, rät das Amt in solchen Fällen eine vertrauenswürdige Person zu bevollmächtigen und ihr die Verlustanzeige zukommen zu lassen. Das zumindest ist der Rat von  Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises. Der Kreis hat die Ratschläge für die Vorfälle im Urlaub veröffentlicht.-

  Sollten Sie aus dem Rhein-Sieg-Kreis stammen, können Sie sich also in allen oben genannten Fällen  an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, – Der Landrat -, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Telefon 02241/13-3939, oder an die Nebenstelle, Kalkofenstraße 2, 53340 Meckenheim, Telefon 02225/94090 wenden. Informationen sind auch im Internet unter www.rhein-sieg-kreis.de – rechte Spalte Service des Straßenverkehrsamtes –  abrufbar.