Um sicherzugehen wie die aktuelle Beteiligungslage des Bundes über einen Pensionsfonds an den belgischen Schrottreaktoren Doel und Tihange ist, haben wir beim zuständigen Bundesinnenminister angefragt und

Der belgische Pannenreaktor: Atomzentrale Tihange
Der belgische Pannenreaktor: Atomzentrale Tihange

zunächst darauf hingewiesen: „Nordrhein-Westfalen hat seine Anteile abgestoßen, der Bund besitzt aber auch Anteile an den belgischen Atomreaktoren Doel und Tihange. Wie ist inzwischen die Haltung der Bundesregierung?“

 

Der Sprecher des Bundesinnenministers antwortete daraufhin:

„ Betreiberin der genannten Kernreaktoren ist der belgische Energieversorger Engie Electrabel SA. Diese ist eine von zahlreichen Tochterunternehmen der Engie SA. Aktien der Engie SA sind in den Portfolios der Sondervermögen Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds enthalten. Eine direkte Beteiligung der genannten Sondervermögen an Engie Electrabel SA besteht nicht.

Die Anlage der Mittel dieser Sondervermögen erfolgt auf Grundlage des Versorgungsrücklagegesetzes unter Wahrung der Anlagegrundsätze Sicherheit, Liquidität und Rendite. Zuständig für

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks : Erst kürzlich hatte sie dem belgischen Innenminister Jambon ihre Befürchtungen mitgeteilt. Jamobon hatte nach den Anschlägen seinen Rücktritt angeboten ...
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks : Erst kürzlich hatte sie dem belgischen Innenminister Jambon ihre Befürchtungen zu den Schrottreaktoren mitgeteilt.

die Anlagepolitik ist nach § 5a Absatz 3 Satz 1 Versorgungsrücklage-gesetz der Anlageausschuss. Im Rahmen einer passiven Anlagestrategie erfolgen Kauf und Verkauf von Aktien durch Abbildung des Euro-Stoxx-50-Index. In diesem Index ist die Engie SA enthalten. Der Anlageausschuss hat für Fragen der Nachhaltigkeit eine Arbeitsgruppe eingesetzt.“

Da uns die Antwort nicht die Sicherheit vermittelte, dass der Bund tatsächlich noch über Anteile verfügt, haben wir weiter nachgefragt:

Frage : Ist unsere Annahme richtig, dass der Bund seine „Beteiligung“ über die von Ihnen genannte Form noch hat?

Bundesinnenminister de Maizere: Sein Sprecher bestätigte  uns, dass der Bund Anteile an den Schrottreaktoren hält... ... .
Bundesinnenminister de Maizere: Sein Sprecher bestätigte uns, dass der Bund Anteile an den Schrottreaktoren hält… … .

Antwort: In den Portfolios der Sondervermögen sind weiterhin Aktien des Energiekonzerns Engie SA enthalten.

Frage: Ist der Anlagenausschuss gleichzusetzen mit dem Beirat? Und wenn nicht: Wer ist in dem Anlagenausschuss, der die Nachhaltigkeit prüft,  vertreten?

Antwort: Der Anlageausschuss ist nicht mit dem Beirat identisch. Der Anlageausschuss ist in § 5a Absatz 3 und Absatz 4 Versorgungsrücklagegesetz geregelt. Der Vorsitz obliegt dem Leiter der Abteilung Öffentlicher Dienst im Bundesministerium des Innern. Stimmberechtigte Mitglieder entsenden zudem das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Hinzu kommen beratenden Mitglieder von der Deutschen Bundesbank, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie der Bundesagentur für Arbeit. Aufgaben und Zusammensetzung des Beirats sind in § 11 Versorgungsrücklagegesetz geregelt. Über die genannten Ministerien hinaus entsenden Verbände und Gewerkschaften Mitglieder zur Vertretung der Interessen der Bediensteten.

Frage: Ist der Anlagenausschuss jetzt erst nach Bekanntwerden der „Problematik“ geschaffen worden?

Antwort: Der Anlageausschuss ist im Jahr 2012 eingerichtet worden. Die Arbeitsgruppe, die sich mit Fragen der Nachhaltigkeit befasst, ist im Sommer 2016 vom Anlageausschuss eingesetzt worden. Die Zusammensetzung spiegelt die Zusammensetzung des Anlageausschusses auf Fachebene wider.