Kurz vor dem Start der nächsten Weltklimakonferenz im polnischen Katovice, Anfang Dezember, hat das EU- Parlament gestern, Dienstag 13. November, neue Vorschriften über erneuerbare Energie, Energieeffizienz und die Steuerung der Energieunion verabschiedet. Die  Vorschläge zielen darauf ab, bis 2030 mindestens 32 Prozent des Energie-Bedarfs durch  Erneuerbare Energien zu erzeugen und die Energieeffizienz um 32,5 Prozent zu steigern. So sollen  die die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzübereinkommen erfüllt werden. Mit dem Beschluss sind vier von acht Legislativvorschlägen angenommen.

Ehrgeizige Ziele ...;  EU-Energie-Kommissar Miguel Arias Canete
Ehrgeizige Ziele …; EU-Energie-Kommissar Miguel Arias Canete

„Vier von acht Vorschlägen des Pakets „Saubere Energie für alle Europäer“ sind inzwischen vollständig verabschiedet worden“, bestätigte Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie.  „Vorschriften, wie sie heute verabschiedet wurden, ermöglichen es uns, unsere ehrgeizigen Ziele für eine umweltfreundliche Energieversorgung in Europa und die Umsetzung des Pariser Übereinkommens zu verwirklichen“, bilanzierte Cañete. Er rief  zugleich die Mitgliedstaaten auf, bei der bis Ende dieses Jahres fälligen Vorlage der Entwürfe ihrer nationalen Energie- und Klimapläne einen ähnlichen Ehrgeiz an den Tag zu legen und Führungsstärke zu zeigen.

Nach der Zustimmung des EU- Parlaments muss nun der Ministerrat in den kommenden Wochen noch seine Zustimmung zu den drei Rechtsvorschriften förmlich bestätigen. Danach werden die Gesetzestexte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Drei  Tage später treten die neuen Vorschriften dann in Kraft.

Als wichtigste Ergebnisse der Beschlüsse bezeichnet das Parlament für den Bereich : Erneuerbare Energie …

…Die Festlegung eines neuen, verbindlichen Ziels für 2030 von 32 Prozent erneuerbarer Energie in der EU, mit einer Überprüfungsklausel, nach der im Jahr 2023 die EU-weite Zielvorgabe noch angehoben werden könnte;

  • Verbesserung der Gestaltung und Stabilität der Förderregelungen für erneuerbare Energien;
  • eine echte Straffung und Verringerung des Verwaltungsaufwands;
  • Schaffung eines klaren und stabilen Rechtsrahmens für den Eigenverbrauch;
  • Anhebung der angestrebten Ziele für den Verkehrs- sowie den Wärme-/Kältesektor;
  • Verbesserung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung von Bioenergie.

Energieeffizienz

  • Festlegung eines neuen EU-Energieeffizienzziels von 32,5 Prozent für 2030, mit einer Überprüfungsklausel, nach der die Zielvorgabe im Jahr 2023 noch angehoben werden könnte;
  • Verlängerung der jährlichen Energieeinsparverpflichtung über 2020 hinaus, um private Investitionen zu fördern und den Markteintritt neuer Akteure zu unterstützen;

    Brüssel fordert häufigere Berichterstattung über die erreichten Leistungen beim Klimaschutz
    Brüssel fordert häufigere Berichterstattung über die erreichten Leistungen beim Klimaschutz
  • Stärkung der Vorschriften über die individuelle Verbrauchserfassung und Abrechnung von Wärmeenergie: die Verbraucher – insbesondere Bewohner von Mehrfamilienhäusern mit zentraler Heizungsanlage – erhalten einen klareren Anspruch auf häufigere und nützlichere Informationen über ihren Energieverbrauch, damit sie ihre Heizkosten besser verstehen und kontrollieren können;
  • die Mitgliedstaaten müssen hierfür transparente, öffentlich zugängliche nationale Regeln für die Verteilung der Kosten der Wärme- und Kälteerzeugung und des Warmwasserverbrauchs in Gebäuden mit mehreren Wohnungen und in Mehrzweckgebäuden mit gemeinsamen Heizungsanlagen schaffen.

Governance-System für die Energieunion und den Klimaschutz

  • Schaffung eines vereinfachten, robusten und transparenten Governance-Systems für die Energieunion, das langfristig die Rechtssicherheit und Planbarkeit für Investoren fördert und gewährleistet, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der für 2030 gesetzten Ziele und der Erfüllung der internationalen Verpflichtungen der EU aus dem Übereinkommen von Paris zusammenarbeiten können.
  • Aufruf an alle Mitgliedstaaten, einen nationalen Energie- und Klimaplan für den Zeitraum 2021 bis 2030 auszuarbeiten, der alle fünf Dimensionen der Energieunion umfasst und die längerfristige Perspektive berücksichtigt;
  • Angleichung der Häufigkeit und der Termine der obligatorischen Berichterstattung für die fünf Dimensionen der Energieunion und für das Klimaschutzübereinkommen von Paris, wodurch sich die Transparenz deutlich erhöht und der Verwaltungsaufwand der Mitgliedstaaten, der Kommission und anderer EU-Organe verringert wird.