Das Konzept der Atommüll-Zwischenlagerung ist gescheitert. Dies ist die wohl  zentrale Aussage eines gemeinsamen Positionspapiers zur Zwischenlagerung von hoch radioaktivem Atommüll, auf das sich nach einem etwa zweijährigen intensiven Diskussionsprozess 70 Anti-Atom-Initiativen und Umweltverbände verständigt haben.

Urantransport über deutsche Straßen … Zwischenlagerung gescheitert … wie geht es weiter …? , bild bbu

Danach wird die Einlagerung hoch radioaktiver Abfälle in tiefengeologische Lager oder andere mögliche Alternativen auch nach dem ambitioniertesten Zeitplan noch nicht beginnen können, geschweige denn abgeschlossen sein, wenn die Genehmigungen für die Zwischenlager auslaufen werden.

Damit ist das bisher in Deutschland verfolgte Konzept der Zwischenlagerung hoch radioaktiven Mülls, das für 40 Jahre vorgesehen war, klar gescheitert. Neue Konzepte für eine längerfristige Zwischenlagerung sind demnach dringend erforderlich. Angesichts der Dauer und Tragweite dieser Zwischenlagerung ist die Gesellschaft frühzeitig an der Diskussion und der Entwicklung dieser neuen Konzepte zu beteiligen, fordern die Verbände und Initiativen in ihrem Positionspapier das am vergangenen Dienstag 06. November bei Pressekonferenzen in Düsseldorf und München veröffentlicht wurde. Beteiligt sind auch Initiativen von 15 Zwischenlager-Standorten in Deutschland.

Das Positionspapier „Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle“ ist im Rahmen der Atommüllkonferenz, einem regelmäßigen bundesweiten Treffen von Initiativen, Umweltverbänden und kritischen Wissenschaftler*innen, entstanden. Das Papier ist kein Plädoyer für eine dauerhafte Oberflächenlagerung hoch radioaktiver Abfälle. Auch bis zur Beendigung der Oberflächenlagerung müssen die Abfälle jedoch so sicher wie möglich gelagert werden, fordern die Initiativen und Verbände.

Sie weisen auch daraufhin, dass die bestehenden Zwischenlager nicht den notwendigen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Exemplarisch dafür benennen sie das Zwischenlager Brunsbüttel. Diesem wurde gerichtlich die Genehmigung wegen erheblicher “Ermittlungs- und

Schon immer war die Entsorgung der “atomaren Hinterlassenschaften auch eine Zeitbombe” Bereits 1989 haben wir , das gedruckte Magazin dunseres Verlages, so getitelt …..

Bewertungsdefizite” entzogen.

Die Initiativen beklagen auch noch mal, dass der laxe Umgang der Aufsichtsbehörden mit geltendem Recht ist so alt wie die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Seit 2013 lagerten so auch 152 Castorbehälter im AVR-Behälterlager Jülich allein aufgrund einer staatlichen Anordnung. Der damalige Betreiber, das Forschungszentrum Jülich, hatte die Betriebsgenehmigung einfach auslaufen lassen.

Auch die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen, griff nicht entschieden ein. Die neuen Verantwortlichen – die BGZ, das EWN und das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit BfE müssen sich vor dem Auslaufen von Betriebsgenehmigungen um Alternativen kümmern, statt die Probleme auszusitzen.

Derzeit lagern mehr als 1.000 Castor-Behälter mit hoch radioaktiven Abfällen in den zentralen Zwischenlagern in Ahaus, Gorleben und Lubmin sowie in den dezentralen Zwischenlagern in Jülich und an 12 AKW-Standorten. Die Anzahl der Castor-Behälter wird sogar noch auf etwa 1.900 anwachsen.