Am vergangenen Mittwoch hat das Kabinett unter Leitung von  Vizekanzler Olaf Scholz den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften beschlossen.

Das Ziel der Bundesregierung ist klar   ...; Ulrike Demmer, bild steffen kugler
Das Ziel der Bundesregierung ist klar …; Ulrike Demmer, bild steffen kugler

Am selben Tag gab dazu  die Stellvertretende Regierungssprecherin  Ulrike Demmer während der Regierungspressekonferenz in Berlin eine ausführliche Erläuterung ab, die wir Ihnen hier authentisch wiedergeben : „Das Ziel der Bundesregierung ist klar: Wir wollen den Aufwuchs bei der Zahl der E-Autos weiter beschleunigen. Dazu stützt sich die Bundesregierung auf eine ganze Palette von Maßnahmen:

Für rein elektrische Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Wer ein E-Auto oder einen extern aufladbaren Hybridwagen als Dienstwagen fährt, für den wird die Bemessungsgrundlage halbiert; man zahlt also auch jetzt schon nur die Hälfte an Steuern.

Diese Regelung ist jetzt bis Ende 2030 verlängert worden. Bis Ende 2030 wird auch von der Steuer befreit, wer sein Elektro- oder Hybridelektroauto im Betrieb auflädt. Das Gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Bei Jobtickets wird eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale eingeführt.

Die Steuerbefreiung für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber wird bis Ende 2030 verlängert. Zu begrüßen ist auch, dass mit dem Gesetzentwurf endlich der ermäßigte Umsatzsteuersatz für elektronische Bücher und Publikationen eingeführt wird. Deutschland hatte sich auf europäischer Ebene seit Langem für diese Art der Gleichstellung mit physischen Produkten eingesetzt. Darüber hinaus erfolgen neben weiteren begünstigenden Maßnahmen zwingend notwendige Änderungen im Steuerrecht, darunter Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung.“