Im Zwangsvollstreckungsverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bayerische Staatsregierung (AZ: 22 C 18.1718) für die „Saubere Luft“ in München verhandelt der Europäischen Gerichtshof (EuGH) heute, Dienstag  3. September ab 14:30 Uhr mündlich über die Frage, ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig gehalten wird, wenn die Bayerische Staatsregierung seit fünf Jahren rechtskräftige Urteile des höchsten Bayerischen Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ignoriert. (Wir haben berichtet, s. unten)

"...ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig gehalten wird...?" ; Sitzung EuGH, bild eugh
“…ob eine Zwangshaft gegenüber den für den Luftreinhalteplan München verantwortlichen Amtsträgern zulässig und notwendig gehalten wird…?” ; Sitzung EuGH, bild eugh

Wie die DUH in einem speziellen „Dossier“  zum aktuellen Verfahren bekannt gibt  ist der Bericht erstattende Richter M. Safjan aus Polen. Die Verhandlung dient der Beantwortung der Fragen des Gerichts an Prozessvertreterinnen von DUH und Bayerischer Staatsregierung. Die Verhandlungssprache ist Deutsch. Die Prozessvertreterinnen dürfen jeweils 15 Minuten mündlich ausführen. Danach folgen die Fragen des Gerichts, das dauert ca. 1,5 Stunden. Die Verhandlung findet in Luxemburg statt und ist öffentlich.
Nach der  mündlichen Verhandlung wird dann nach Einschätzung der DUH .einige Monate der Generalanwalt seine Stellungnahme abgeben. Danach wird es einen Termin zur Urteilsverkündung geben. Im Schnitt ist damit 4 bis 6 Monate nach der mündlichen Verhandlung zu rechnen. Der EuGH wird, so die Sicht der DUH, das nationale deutsche Recht nicht auslegen, sondern Leitlinien für die Auslegung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vorgeben.

Für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist das Urteil  dann aber bindend. Die Leitlinien des EuGH, die dieser im Urteil aufstellen wird, muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dann in Anwendung des nationalen Rechts umsetzen.
Wird es möglicherweise auch Inhaftierung eines Politikers, zum beispiel des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder, kommen? Die DUH winkt quasi ab und erklärt: Faktisch wird es in Deutschland nicht zu einer Inhaftierung von Politikern kommen, da diese im Grunde den Schlüssel für die Gefängnistür in der Jackettasche bei sich führen: Wenn sie im letzten Moment per Unterschrift unter die entsprechende Verfügung das jeweilige rechtskräftige Urteil korrekt umsetzen, sind sie nicht mehr

...wen es aus der Mitte des bayerischen Kabinetts trifft... ist nicht sicher ...n...; beschließt das bayerische Kabinett, bild staatskl.
wen es aus der Mitte des bayerischen Kabinetts trifft… ist nicht sicher …, bild staatskl.

von Haft bedroht.

Das Folgende betrifft also den eher hypothetischen Fall, dass ein Amtsträger sich dennoch weigert, Recht und Gesetz zu beachten:

Die Auswahl der konkreten Politiker muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vornehmen. Das wird

nicht der EuGH vorgeben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wird sich danach richten, wer welche Weisungen zur Nichtumsetzung des Urteils erteilt hat. Da davon auszugehen ist, dass eine derart weitreichende Entscheidung durch den Ministerpräsidenten und den Umweltminister getroffen wurde, werden es nach unserer Auffassung diese Personen sein. Aber auch der Regierungspräsident der Regierung von Oberbayern vertritt den Freistaat Bayern in dem Verfahren und wird daher in den Fokus geraten. Diejenigen Personen, die in Beugehaft gehen, können keinen Stellvertreter benennen. Denn Sinn der Beugehaft ist, dass ihr Wille dahingehend verändert wird, dass sie das Urteil erfüllen.

Das Urteil wird aus Sicht der DUH  aber auch Relevanz für alle anderen Mitgliedstaaten der EU und andere Gerichte in Deutschland haben. Denn es ist nicht zu erwarten, dass der EuGH von diesen Leitlinien alsbald abweichen wird. Es entspricht daher der Rechtstradition, dass alle anderen Gerichte in Deutschland und in Europa diesem Urteil folgen.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Zwanghaft gegen…: Europäischer Gerichtshof verhandelt auch über Söder…