Seit gestern, Mittwoch 11. November und noch bis morgen, Freitag 13. November,   diskutiert die Umweltministerkonferenz (UMK) über Standardisierungen beim Vollzug des Artenschutzrechts, um den naturverträglichen Ausbau der Windenergie zu erleichtern. In einer gemeinsamen Presseerklärung, die am gestrigen Dienstag, 10. November, veröffentlicht wurde,  fordern BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU vehement den vorliegenden Entwurf zu ändern und auf dieser vorliegenden Basis  keinen Beschluss zu fassen.

Die Verbände weisen in ihrer Erklärung und Begründung darauf hin, dass sie seit Jahren auf klare Regeln zur sachgerechten Anwendung des Artenschutzrechts drängen. Für sie ist es dabei völlig unstrittig, dass es einen Ausgleich zwischen wichtigen Naturschutzanliegen und dem dringend notwendigen Ausbau der Windenergie geben muss. Doch betrachten sie das Papier, das die UMK in diesen Tagen diskutieren wird („Standardisierter Bewertungsrahmens zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) – Signifikanzrahmen“), allerdings als vollkommen ungeeignet, um dieses Ziel zu erreichen:

 "..„Die Regelungen sind vielfach nicht nachvollziehbar und teilweise kontraproduktiv. .!" VKU-Präsident Michael Ebling, Bild Steins
“..„Die Regelungen sind vielfach nicht nachvollziehbar und teilweise kontraproduktiv. .!” VKU-Präsident Michael Ebling, Bild Steins

Die Umweltministerkonferenz sollte deshalb davon absehen, den Entwurf in der aktuell vorliegenden Form zu verabschieden“, heißt es in ihrem Pressestatement.

Nach aktuellem Stand sollen die 16 Bundesländer jeweils eigene Sonderregeln mit Blick auf zentrale Aspekte wie etwa die Liste der kollisionsgefährdeten Vogelarten, Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen festlegen dürfen. Solch weitreichende Länderöffnungsklauseln sind mit Blick auf die dringend notwendigen bundesweiten Standardisierungen kontraproduktiv.

Hinzu kommt, so die Wirtschaftsverbände im gemeinsamen Papier, dass konkrete Kriterien fehlen, die festlegen, in welchen Fällen und in welchem Umfang die Länder von dem vorgeschlagenen Bewertungsrahmen abweichen können bzw. dürfen.

Die Verbände monieren weiter  im Entwurf fehlten Kriterien, die auf wissenschaftlichen Standards basierend eine strukturierte und belastbare Prüfung und Bewertung gewährleisteten. Und sie fordern: Die Vorgaben der Rechtsprechung müssten hinsichtlich der Risikobestimmung nun endlich umgesetzt werden. Nur so kann rechtssicher bewertet werden, ob im konkreten Fall ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht vorliegt oder nicht.

Im Bundesrat haben die Umweltressorts der Länder wiederholt die Bundesregierung dazu aufgefordert, die notwendigen Bedingungen für einen beschleunigten Ausbau aller Erneuerbarer Energien zu schaffen. Die Energiewirtschaft fordert daher, dass auch die Länder ihren notwendigen Teil dazu beitragen und

" ...endlich einen Weg für mehr rechtssichere Genehmigungen finden ...Marie Luise Wolff, bild bdew
” …endlich einen Weg für mehr rechtssichere Genehmigungen finden …Marie Luise Wolff, bild bdewauslösen

sich auf bundesweite Standardisierungen einigen.

Aus Sicht der Verbände sind die unsichere Rechtslage und  die fehlenden Regelungen beim Artenschutz essentielle Gründe für den schleppenden Ausbau der Windenergie an Land. Der bundesweite Flickenteppich an Vorgaben verunsichere Behörden, Vorhabenträger und Gerichte und bremse Genehmigungsprozesse aus.

BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU mahnen, endlich einen Weg für mehr rechtssichere Genehmigungen zu finden, der gleichzeitig dem Artenschutz und dem Klimaschutz Rechnung trägt und beides auf sinnvolle Weise miteinander verbindet. Entscheidend dafür sind bundesweit einheitliche Standards und ein praxistauglicher Prüfrahmen, die für Behörden und Gerichte verbindlich gelten.

BDEW, BNE, BWE, BEE und VKU appellieren deshalb an die Umweltministerinnen und Umweltminister der Länder, auf der anstehenden UMK keinen Beschluss auf der aktuellen Basis zu fassen und den vorgelegten Entwurf im Sinne der genannten Aspekte nachzubessern.