Die EU-Kommission will die EU-Vorschriften für Batterien modernisieren, gab die Kommission am vergangenen Donnerstag, 10. Dezember, bekannt.  Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, sollen demnach über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltig, leistungsfähig und sicher sein. Mit diesem neuen Vorschlag setzt die Kommission ihre erste Initiative im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft um.

"...Dieser ehrgeizige Rahmen ...... Maros Sefkovic
“…Dieser ehrgeizige Rahmen ……”,  Maros Sefkovic

Konkret hat sie vorgeschlagen, dass Batterien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen aus Materialien hergestellt werden, die unter vollständiger Einhaltung der Menschenrechte sowie sozialer und ökologischer Standards gewonnen wurden. Sie sollen  langlebig und sicher sein und am Ende ihrer Lebensdauer sollten sie umgenutzt, wiederaufbereitet oder recycelt werden, sodass wertvolle Materialien in die Wirtschaft zurückfließen.

Anlässlich des neuen Vorschlags erläuterte Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič: „Die Kommission legt einen neuen zukunftsfähigen Rechtsrahmen für Batterien vor, mit dem sie dafür sorgen will, dass es nur die umweltfreundlichsten, leistungsfähigsten und sichersten Batterien auf den EU-Markt schaffen. Dieser ehrgeizige Rahmen für die transparente und ethische Beschaffung von Rohstoffen, den CO2-Fußabdruck von Batterien und das Recycling ist ein wesentliches Element, um in diesem kritischen Sektor eine offene strategische Autonomie zu erreichen und unsere Arbeit im Rahmen der Europäischen Batterie-Allianz zu beschleunigen.“

Und auch EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius fand gleich große Worte für diese erste Ankündigung: „ Mit diesem innovativen Vorschlag der EU für nachhaltige Batterien geben wir der Kreislaufwirtschaft den ersten großen Impuls.“

Die Kommission schlägt nun verbindliche Anforderungen für alle Batterien (d. h. Industrie-, Starter-,

"....geben wir der Kreislaufwirtschaft den ersten großen Impuls.“ ...“ ,Virginijus Sinkevičius
“….geben wir der Kreislaufwirtschaft den ersten großen Impuls.“   …“ ,Virginijus Sinkevičius

Traktions- und Gerätebatterien) vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen nur noch wiederaufladbare Industrie- und Traktionsbatterien in Verkehr gebracht werden, für die eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck erstellt wurde.

Um die Lücken im Kreislauf zu schließen und wertvolle Materialien, die in Batterien verwendet werden, so lange wie möglich in der europäischen Wirtschaft zu halten, schlägt die Kommission neue Anforderungen und Zielvorgaben für den Gehalt an recycelten Materialien sowie für die Sammlung, Behandlung und das Recycling von Batterien am Ende der Lebensdauer vor. Dadurch würde sichergestellt, dass Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien nach ihrer Nutzungsdauer der Wirtschaft nicht verloren gehen.

Um die Sammlung und das Recycling von Gerätebatterien erheblich zu verbessern, sollte die derzeitige Sammelquote von 45 Prozent auf 65 Prozent im Jahr 2025 und 70 Prozent im Jahr 2030 steigen, damit die Materialien für Batterien, die wir zu Hause verwenden, für die Wirtschaft nicht verloren gehen. Andere Batterien – Industrie-, Starter- oder Traktionsbatterien – müssen ohne Ausnahme gesammelt werden. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.