Zwei Wochen nach dem Bundestag befasst sich  am kommenden Freitag, 12. Februar, der Bundesrat in verkürzter Frist mit einem Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Höchstspannungsstromleitungen. Über den Beschluss des Bundestages hatte Umwelt- und Energie-Report bereits am vergangenen Dienstag, 02. Februar, berichtet, s. unten.

... synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung tragen...  , bild Frank Bräuer, brt
… synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung tragen… , bild Frank Bräuer, brt

Der DBundestagsbeschluss nimmt unter anderem 35 neue Netzausbauvorhaben in verschiedenen Bundesländern in die Bedarfsplanung auf und ändert acht bisherige Projekte. Für diese stellt er gesetzlich die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf fest. Damit sollen  Vorhaben schneller realisiert werden können – unter anderem durch erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen gegen die behördlichen Genehmigungen.

Länderübergreifende und grenzüberschreitende Planungen sollen durch verschiedene Änderungen beschleunigt, Bürokratiehemmnisse abgebaut werden.

Ziel ist es, den energie- und klimapolitischen Zielen einschließlich des synchronen Ausbaus von Erzeugungsanlagen erneuerbarer Energien und der Stromnetze Rechnung zu getragen, heißt es in der Vorankündigung des Bundesrates. Dieses hatte der Bundesrat in seiner  Stellungnahme zum zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt.

Der Bundestag fügte noch zusätzliche Regelungen für Ausschreibung und Förderung von Batteriespeicheranlagen in den Entwurf ein – sie sollen unter anderem dem Aufbau von so genannten Netzbooster-Pilotanlagen dienen.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Der Strom-Netzausbau wird weiter vorangetrieben werden