Zentrales Thema war während der Regierungspressekonferenz am vergangenen Freitag, 30. April, in Berlin das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz, das am Tag zuvor, also am Donnerstag, 29. April, wie eine Bombe in Berlin eingeschlagen hatte. Eine Journalistenkollegin wollte gleich von Regierungssprecher Steffen Seibert wissen :

Frage: Sieht die Bundesregierung eine Chance, das Klimaschutzgesetz noch in dieser Legislaturperiode den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechend zu verschärfen? Wie könnte so eine Verschärfung aussehen? Sind Sie darüber innerhalb der Bundesregierung im Gespräch?“

Seibert während einer Regierungspressekonferenz:" Da werden grundlegende Veränderungen notwendig sein - in der Art und Weise, wie wir arbeiten ...!"
Steffen Seibert während einer Regierungspressekonferenz:” Da werden grundlegende Veränderungen notwendig sein – in der Art und Weise, wie wir arbeiten …!”

Steffen Seibert bedankte sich artig für die Frage mit „Vielen Dank“ und erklärte  sogleich: „ Ich würde gerne auch für die Bundeskanzlerin insgesamt etwas über dieses gestrige Urteil sagen. Das ist nämlich ein wegweisendes Urteil. Das ist ein großer Erfolg für die jungen Menschen, die geklagt haben, aber auch für die jungen und nachfolgenden Generationen darüber hinaus. Wir begrüßen, dass das Gericht das Klimaschutzgesetz als grundsätzlich verfassungsgemäß ansieht; denn es bestätigt damit insbesondere den Ansatz des Gesetzes, das Ziel des Pariser Abkommens auch im deutschen Recht und für die deutsche Politik festzuschreiben. Die Messlatte bleibt, den weltweiten Temperaturanstieg auf weniger als 2 Grad – möglichst auf weniger als 1,5 Grad – zu begrenzen. Damit bestätigt das Gericht auch unser Ziel, Klimaneutralität in Deutschland bis 2050 zu erreichen.“

So weit aus Sicht von Seibert der begrüßenswerte Teil des Urteils. Dann aber kam er auch zu den kritischen Punkten: „Nun fordert uns das Gericht in diesem Urteil auf, die Gesamtstrecke bis zur Erreichung der Klimaneutralität 2050 genau in den Blick zu nehmen. Da werden grundlegende Veränderungen notwendig sein – in der Art und Weise, wie wir arbeiten und wie wir wirtschaften, genauso wie in unserer Lebensweise. Dafür ergibt sich mit diesem Urteil eine Chance auf bessere Planbarkeit. Das ist insgesamt eine gute Nachricht. Es unterstützt den Weg, den wir im Klimaschutzprogramm festgelegt haben, also die großen Projekte des Kohleausstiegs, der Energiewende, der CO2-Bepreisung, der Förderung von Elektromobilität. Gleichzeitig ist es jetzt eben der Auftrag an den Gesetzgeber, die Emissionsziele für die Zeit von 2030 bis 2050 rechtzeitig hinreichend weit in die Zukunft und hinreichend konkret festzulegen. Die Frist, die das Gericht setzt, reicht bis Ende 2022.“

Und Seibert bestätigt dann in der Regierungspressekonferenz auf die Frage der Journalistenkollegin: „Die Bundesregierung wird nun alles daransetzen, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesvorschlag zu machen, um die Kernpunkte des Urteils umzusetzen. Wir werden in der kommenden Woche darüber innerhalb der Bundesregierung beraten. Die Bundeskanzlerin begrüßt, dass die Bundesumweltministerin einen Gesetzentwurf vorlegen will und dass auch andere wie zum Beispiel der Bundeswirtschaftsminister ihre Bereitschaft, zügig zu handeln, erklärt haben.“ Wir, Umwelt- und Energie-Report, werden morgen Mittwoch, 05. Mai, von diesem Punkt aus weiter aus der Regierungspressekonferenz berichten …