Die Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind), Energiewirtschaft und Kommunen haben den von ihnen entwickelten Mustervertrag zur Umsetzung des Paragraphen 36k EEG 2021 (Erneuerbare Energien Gesetz) überarbeitet, gab gestern, Dienstag 24. August, der Verband kommunaler Versorgungsunternehmen (VKU) bekannt.

"Die Regelung der finanziellen Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort wesentlich zu verbessern.…...  !"  Ingbert Liebing foto vku
“Die Regelung der finanziellen Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort wesentlich zu verbessern.…… !” Ingbert Liebing foto vku

Grund für die Überarbeitung ist demnach das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht vom 16 Juli diesen Jahres. Das Gesetz betrifft auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren Energien. Daher war es –  laut VKU– erforderlich, den Mustervertrag anzupassen.

Wesentliche Punkte sind die Beschränkung der Regelungen auf Anlagen, die einen Anspruch auf eine Förderung nach dem EEG geltend machen, während § 36k EEG 2021 nach der alten Fassung auch nach Förderende galt. Zudem wurde der Ausgangspunkt für die Bestimmung des 2.500-Meter-Radius zur Bestimmung der Betroffenheit der Gemeinde gesetzlich definiert als Turmmitte der Windenergieanlage. Darüber hinaus wurde die Beteiligung auch für Landkreise ermöglicht, sofern betroffene Gebiete in gemeindefreien Gebieten liegen.

VKU zufolge galt es neben redaktionellen Änderungen, Klarstellungen des Gesetzgebers zu interpretieren und einzuarbeiten. Die FA Wind führte diese Arbeiten gemeinsam mit dem einst gegründeten Arbeitskreis aus den drei kommunalen Spitzenverbänden (DStGB, DLT und DST) sowie den für die Windenergie relevanten Verbänden der Energiewirtschaft (VKU, BDEW, BWE und WVW) sowie der unterstützenden Rechtsanwaltskanzlei durch.

Aus Sicht von VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing haben die Akteure vor Ort : „Mit dem Mustervertrag … eine Vorlage, mit der die im EEG 2021 geschaffene Möglichkeit von Zahlungen durch Windparkbetreiber an Kommunen rechtssicher geregelt werden kann. Die Regelung der finanziellen Beteiligung der Gemeinden soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergieanlagen vor Ort wesentlich zu verbessern. Der Mustervertrag kann ab sofort von Windkraftprojektierern und Kommunen genutzt werden.“

Die FA Wind hatte die erste Version des Mustervertrages in Zusammenarbeit mit dem oben genannten Arbeitskreis erstellt und am 17. Juni 2021 veröffentlicht. Der Mustervertrag dient als Standard zum Umsetzen des Paragraphen 36k EEG 2021. Dieser ermöglicht es Gemeinden im Umfeld zukünftiger Windenergieanlagen, finanziell stärker von der Windenergie vor Ort zu profitieren. Das Umsetzen der Regelung ist für die jeweiligen Betreiber kostenneutral und freiwillig, erfordert jedoch einen Vertrag zwischen Projektierer und teilnehmenden Kommunen.