Um die umstrittene Gaspipeline Nord-Stream 2 in Betrieb nehmen zu können, fehlte bislang eine deutsche Betreiberfirma. Diese Voraussetzung ist nun grundsätzlich  erfüllt. Eine Zertifizierung steht allerdings noch aus. Denn, es gibt neue Probleme. Dem als Aufsichtsratsvorsitzender vorgesehene deutsche Ex-Diplomat Dieter Walter Haller wurde von Außenministerin Annalena Baerbock

" Eine interne Prüfung hat ergeben, dass die Aufnahme dieser Tätigkeit zu untersagen ist. ..." ;Annalena Baerbock, Bild A. Baerbock
” Eine interne Prüfung hat ergeben, dass die Aufnahme dieser Tätigkeit zu untersagen ist …” ;Annalena Baerbock, Bild A. Baerbock

untersagt die Tätigkeit auszuüben.  «Eine interne Prüfung hat ergeben, dass die Aufnahme dieser Tätigkeit zu untersagen ist, weil durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Christopher Burger, Sprecher des Auswärtigen Amts, hatte am vergangenen Freitag 28. Januar, erklärt dadurch würden dienstliche Interessen beeinträchtigt.

Haller hatte laut Burger dem Auswärtigen Amt gemäß Paragraf 105 Bundesbeamtengesetz seine Absicht angezeigt, als Ruhestandsbeamter die Tätigkeit aufzunehmen. Von dem betroffenen Unternehmen Gas for Europe GmbH hieß es am Freitag, «wir haben das zur Kenntnis genommen». Auf der Internetseite wurde Haller zunächst noch als Aufsichtsratsvorsitzender geführt. Demnach bekleidete er verschiedene leitende Funktionen im Auswärtigen Amt und im Bundeskanzleramt. Er sei unter anderem Botschafter in Saudi-Arabien und in Südafrika gewesen und sei Geschäftsführer einer Beratungsfirma.

Warum wurden der Nord-Stream 2 bisher nicht die notwendigen Genehmigungen erteilt? Grund: Die Beschlusskammer bei der Bundesnetzagentur hat am 16.11.2021 das Verfahren vorläufig ausgesetzt. Der Grund für die Aussetzung ist eine Rechtsformänderung bei der Nord Stream 2 AG. Diese hat sich dazu entschieden, eine Tochtergesellschaft zu gründen, die Eigentümerin und Betreiberin des deutschen Teilstücks der Pipeline Nord Stream 2 werden soll. Dies führt dazu, dass diese neue Tochtergesellschaft die entflechtungsrechtlichen Vorgaben an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber gemäß §§ 10 bis 10e EnWG einhalten und entsprechende Unterlagen, Nachweise etc. der Beschlusskammer vorlegen muss. Das Verfahren ist daher solange ausgesetzt, bis die Durchführung der Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist sowie die Beschlusskammer in der Lage war, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als dann neue Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen.

Das für die Zertifizierung der Gaspipeline Nord Stream 2 notwendige Tochterunternehmen ist nun gegründet. Die Gastransportgesellschaft Gas for Europe GmbH habe ihren Sitz in Schwerin, wie das Unternehmen mitteilte. Nun das Problem mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Weitere werden womöglich folgen.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Zertifizierung von Nord-Stream 2 bleibt ausgesetzt

und weiter: Gas: Gemeinsamer Notfallplan für Europa

und auch: Gasspeicher: „… es handelt sich um einen historischen Tiefstand …“

vor allem: Gaspreise mehr als verfünffacht

 

 

Zertifizierung von Nord-Stream 2 bleibt ausgesetzt

Zertifizierung von Nord-Stream 2 bleibt ausgesetzt