Das EU-Parlament hat am vergangenen Donnerstag, 18. Februar,  die neuen Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren in der EU angenommen. Mit der geänderten Eurovignetten-Richtlinie soll der Straßenverkehr effizienter und nachhaltiger werden. Außerdem dürfen die neuen Mautsysteme ausländische Fahrer nicht diskriminieren.

differenzierte Nutzungs- und Infrastrukturgebühren auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes
“..differenzierte Nutzungs- und Infrastrukturgebühren auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes.. .!” Adina Valean , bild eu

„Die neue Richtlinie ist ein Schritt hin zu einem modernen europäischen System für Straßenbenutzungsgebühren, das der Finanzierung und Erhaltung einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur dient und gleichzeitig das Verursacherprinzip besser widerspiegelt“, kommentierte  EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean das Votum. „Die neuen Regeln sehen differenzierte Nutzungs- und Infrastrukturgebühren auf der Grundlage des CO2-Ausstoßes vor und führen eine obligatorische Gebühr für externe Kosten von schweren Nutzfahrzeugen ein, um Nutzern, Betreibern und Herstellern Anreize zu bieten, sich für sauberere Lösungen zu entscheiden!“ Die neuen Regeln sollen  auch dazu beitragen, andere Auswirkungen des Straßenverkehrs, die für die Gesellschaft kostspielig sind, wie beispielsweise Staus, abzumildern.

Die derzeitigen zeitabhängigen Gebühren für Lkws werden bis 2030 schrittweise im transeuropäischen Kernnetz durch entfernungsabhängige Gebühren ersetzt. Indem die tatsächlich gefahrenen Kilometer angerechnet werden, soll sichergestellt werden, dass diejenigen zahlen, die die Umwelt schädigen. Außerdem werden die Gebühren in Abhängigkeit von den CO₂-Emissionen und/oder der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs gestaffelt. Das System wird zudem schrittweise auf alle schweren und leichten Fahrzeuge ausgedehnt, um sicherzustellen, dass die Gebühren je nach Fahrzeugtyp angemessen sind. Die Mautsysteme müssen auch die Möglichkeit von Tagesvignetten vorsehen.

Die neuen Vorschriften sehen zudem vor, dass die EU-Mitgliedstaaten in überlasteten und sensiblen Gebieten eine zusätzliche Gebühr zu erheben können. Die Einnahmen aus diesen zusätzlichen Steuern sollen verwendet werden, nachhaltige Verkehrsalternativen in diesen Gebieten zu entwickeln. Für Sonderfälle wie dünn besiedelte Gebiete oder Behinderte sind Ausnahmen von der Maut vorgesehen.

Das neue System soll auch dazu beitragen, die Ziele des Europäischen Green Deal und der Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität zu erreichen.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag für die überarbeitete Eurovignetten-Richtlinie im Jahr 2017 vorgelegt. Im November 2021 haben die Mitgliedstaaten im Rat der EU grünes Licht für die neue EurovignettenRichtlinie gegeben. Nach der Abstimmung am vergangenen Donnerstag im EU-Parlament wird die Richtlinie unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.