Der am vergangenen Mittwoch, 23. Februar,  von der EU-Kommission vorgestellte Entwurf für ein Lieferkettengesetz bleibt aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe beim Klimaschutz und dem Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen zurück wie die DUH am selben Tag urteilte. Und diese Einschätzung gewinnt sicherlich angesichts des gegenwärtigen Urkaine-Krieges bei dem der Aggressor Russland die zentrale Rolle spielt, eine besondere Bedeutung. Bezieht doch immerhin Europa vom Aggressor Russland einen hohen Anteil seines Erdgasverbrauchs.

".. bleibt beim Klimaschutz und dem Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen zurück....!" Sascha Müller-Kraenner , bild duh
“.. bleibt beim Klimaschutz und dem Geltungsbereich weit hinter den Erwartungen zurück….!” Sascha Müller-Kraenner , bild duh

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, befindet der Entwurf gehe bei den Umweltsorgfaltspflichten zwar weiter als das deutsche Lieferkettengesetz, es werde aber keine klaren Klimasorgfaltspflichten geben. Es soll nach seiner Darstellung nur die Vorgabe für Unternehmen geben, einen Klimaschutzplan vorzulegen, dessen Nicht-Einhaltung aber nicht mit klaren Sanktionen verbunden ist. Das Gesetz gilt zudem nur für sehr wenige Unternehmen und die Haftungsregelung kann relativ einfach umgangen werden. Bei der Grundlage der Forderungen nach einem Lieferkettengesetz geht es  aber vor allem auch um die menschenrechtliche Schutzpflicht. Sie verpflichtet den Staat zu wirksamen Maßnahmen, um Menschenrechtsverletzungen durch andere, einschließlich Unternehmen zu verhindern. Wie kann es unter diesen Voraussetzungen mit den Gasbezügen aus Russland denn weitergehen? Das haben wir, Umwelt- und Energie-Report auch bereits in einem anderen Bericht  im Zusammenhang mit  Erdgaslieferung aus Russland nach Europa  und dem gegenwärtig heftigen Angriffskrieg Russland gegen die Ukraine gefragt, s. unten.

Die DUH wird diesen zentralen Aspekt sicherlich noch unter die Lupe nehmen, Sascha Müller-Kraenner, hat aber aktuell zunächst den Klimaschutz im Visier. Und er konstatiert:
„Die EU-Kommission hat heute eine historische Chance vertan. Der Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz markiert zwar einen wichtigen Schritt hin zu mehr Unternehmensverantwortung, er bleibt aber enttäuschend mit Blick auf den Schutz des Klimas. Es wird keine, an klare Konsequenzen geknüpften Klimasorgfaltspflichten geben. Hier hat die EU-Kommission ganz klar dem Druck von Wirtschaftslobbyisten nachgegeben. Das Gesetz soll außerdem nur für deutlich weniger als 1 Prozent aller Unternehmen und nur für etablierte Lieferbeziehungen gelten. Skrupellose Ausbeutung und Umweltzerstörung werden in den meisten Fällen weiter ohne Konsequenzen für die Verantwortlichen bleiben. Damit ändert sich für die meisten Leittragenden wenig!“ Und der DUH-Spitzenmann fordert kategorisch: „ Die Bundesregierung muss jetzt im EU-Rat Nachbesserungen durchsetzen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Russengas… Lieferkettengesetz … Menschenrechtsverstöße … wie geht es weiter?