Anlässlich eines parlamentarischen Gesprächs mit Abgeordneten des Deutschen Bundestags am vergangenen Mittwoch, 23. März, haben die Umweltorganisationen BBN, BDLA, BUND, NABU, DUH, UfU, UVP-Gesellschaft und der Umweltdachverband DNR sehr deutlich darauf bestanden, dass ein dringender Beschleunigungsbedarf im Bereich von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen besteht, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Appel an die Bundesregierung: "Beschleunigungsbedarf im Bereich von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen ..." bild steffen kugler
Appel an die Bundesregierung: “Beschleunigungsbedarf im Bereich von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen …” bild steffen kugler

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht zu den Vorhaltungen des Bundesrechnungshofes, die wie eine gewaltige Klatsche an die alte Bundesregierung und auch wie eine Androhung gegenüber der Ampelkoalition wirken: „… die Steuerung des Klimaschutzes erheblich verbessern…!!!“, s. unten

Und sie haben  dazu konkrete Handlungsempfehlungen für eine wirksame Beschleunigung von Infrastrukturvor-haben in der aktuellen Legislaturperiode vorgelegt.

Aus Sicht der Verbände   ist es dringend notwendig „… eine strikte Priorisierung von Projekten nach ihrem Klima- und Umweltnutzen, anstatt Hunderte von häufig klimaschädlichen Projekten wie zum Beispiel in der Verkehrsinfrastruktur zu planen!“ Beschleunigungspotenziale ließen sich vor allem dadurch heben, erklärten  sie, dass potenzielle Konflikte zwischen Klima- und Artenschutz – auch durch übergreifende Lösungen – so weit wie möglich vermieden oder frühzeitig erkannt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit einer Lösung zugeführt würden.

Sie fordern aber  darüber hinaus, den geltenden Rechtsrahmen besser auszuschöpfen sowie die zahlreichen Beschleunigungsgesetze umzusetzen und hinsichtlich ihres Nutzens für Planungsqualität und Beschleunigung zu evaluieren. Dies sollte erfolgen, bevor neue und umfangreiche Gesetzesänderungen beschlossen werden. Und sie konstatieren kategorisch: „Entscheidend ist die konsequente Anwendung bereits beschlossener Maßnahmen!“

Weiter monieren sie, dass  die in der letzten Legislaturperiode verabschiedeten Maßnahmen wie der Einsatz von Projektmanagern, die Nutzung von Antragskonferenzen, die Etablierung frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung sowie Planungsvereinfachungen bei kleineren Vorhaben noch immer auf die Umsetzung warten. Der Schwerpunkt künftiger Beschleunigungsmaßnahmen sollte daher auf der Verbesserung des Vollzugs sowie der Stärkung untergesetzlicher Maßnahmen liegen.

Und schließlich monieren, ja warnen  die Verbände nach ihrer  Überzeugung  „…enthält der Koalitionsvertrag der Bundesregierung einige Maßnahmen, die europarechtlich und rechtsstaatlich stark umstritten sind. Zudem werden einige Planungen langwierige rechtliche Auseinandersetzungen um ihre Zulässigkeit provozieren. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der materiellen Präklusion, die Einführung einer Mitwirkungspflicht für Umweltverbände, den Wegfall der aufschiebenden Wirkung im Rechtsschutzverfahren oder die Einführung von Genehmigungsfiktionen, die zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen. Der abschließende Appell der Verbände an die Politik lautet:

„Planungsbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Sie muss die gesellschaftliche Transformation effektiv voranbringen und ihre Akzeptanz fördern, das Klima schützen und den Schutz der biologischen Vielfalt sicherstellen!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht zu den Vorhaltungen des Bundesrechnungshofes: „… die Steuerung des Klimaschutzes erheblich verbessern…!!!“, s. unten