Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) vorgelegte Gesetzentwurf zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs im Stromsektor muss aus Sicht der Energiewirtschaft erheblich präzisiert werden. „In seiner jetzigen Form ist der Gesetzentwurf viel zu unbestimmt. Er regelt weder die Kriterien für den Eintritt einer Gasmangellage noch die Höhe möglicher Strafzahlungen. Dies hätte

  „....muss den hohen Preisen in der Wärmeversorgung Rechnung tragen.. ..!"  Marie Luise Wolff, bild bdewauslösen
„….muss den hohen Preisen in der Wärmeversorgung Rechnung tragen.. ..!” Marie Luise Wolff, bild bdewauslösen

für viele Unternehmen der Energiewirtschaft unkalkulierbare Risiken zur Folge“, äußerte am vergangenen Freitag, 27. Mai,  BDEW-Präsidentin Dr. Marie-Luise Wolff.Über den Gesetzentwurf hat Umwelt- und Energie-Report einen Tag zuvor, also am Donnerstag, 26. Mai, ausführlich berichtetet, s. unten

„Letztlich ist vor allem eine Präzisierung in Bezug auf die Kraft-Wärme-Kopplung vonnöten. Denn wir müssen vermeiden, dass diese günstige, klimafreundliche Art der Wärmeversorgung an Vertrauen verliert“, notierte   Marie-Luise Wolff weiter in ihrem Statement.

Der Gesetzentwurf müsse der ohnehin sehr angespannten Lage am Gasmarkt und dadurch resultierend den hohen Preisen in der Wärmeversorgung Rechnung tragen. Schon aufgrund weiter steigender Preise würden die Unternehmen aus Eigeninteresse nur unvermeidliche Strom- und Wärmemengen aus Gas erzeugen. Dies schließe die Nutzung von Ersatzbefeuerung in der Wärmeerzeugung ein. Gleichzeitig dürfe aber das Kostenrisiko für die Wärmekunden nicht weiter steigen, was durch Strafzahlungen zwangsläufig der Fall wäre. „Gerade die Fernwärme bedeutet sowohl Klimafreundlichkeit als auch eine preisattraktive Versorgung gerade für sozial Schwächere. Hier darf die Preisstabilität für Kunden genauso wenig gefährdet werden wie die Investitionssicherheit für Unternehmen“, so die BDEW-Präsidentin.

Der BDEW geht davon aus, dass eine Präzisierung des Gesetzentwurfes auch im Sinne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima ist. „Nicht erst seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine befinden wir uns als Energiewirtschaft in einem sehr engen und vertrauensvollen Austausch mit den politisch Verantwortlichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei diesem Gesetz gemeinsam eine Lösung finden, die einen möglichen Gasmangel schlüssig und seriös regelt und zeitgleich Märkte und Kunden nicht weiter verunsichert“, so Marie-Luise Wolff.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: “… der Einsatz von Kohlekraftwerkenim Stromsektor für den kurzfristigen Bedarf wird ermöglicht …!”