Das Bundeskabinett hat gestern, Mittwoch 08. Juni, einen Gesetzentwurf zur Reduzierung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung im Fall einer drohenden Erdgasmangellage beschlossen.

"...Der Gesetzentwurf dient der Erhöhung der Vorsorge für den Fall einen möglichen Gasmangellage..... !" ...Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler ...
“…Der Gesetzentwurf dient der Erhöhung der Vorsorge für den Fall einen möglichen Gasmangellage….. !” …Robert Habeck, bild bmwi , steffen kugler …

Diese Formulierungshilfe für ein „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ wird in einem nächsten Schritt über die Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht und im parlamentarischen Verfahren weiter behandelt, gab am gestrigen  Mittwoch das Bundeswirtschafts- und Klimaministerium (BMWK)  bekannt.

Der Gesetzentwurf dient der Erhöhung der Vorsorge für den Fall einen möglichen Gasmangellage, die beispielsweise durch einen Stopp der Gaslieferungen Russlands entstehen könnte. Für einen solchen Fall muss die Vorsorge erhöht werden und in einer solchen Situation muss Deutschland den Gasverbrauch in der Stromerzeugung deutlich reduzieren können. Hierfür sollen  mit dem Gesetzentwurf die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Gas trug 2021 zu ca. 15 Prozent zur Stromerzeugung bei, der Anteil dürfte in den ersten Monaten 2022 aber schon geringer sein.

Konkret wird zur Erhöhung der Vorsorge eine bis zum 31. März 2024 befristete eine Gasersatz-Reserve eingerichtet. Der gestern beschlossene Gesetzentwurf sieht hierzu vor, dass Kohle- oder Ölkraftwerke in bestehenden Reserven ertüchtigt werden. Sie sollen kurzfristig und auf Abruf in den Markt zurückkehren können. Dieser Abruf erfolgt nur dann, wenn eine Gasmangellage vorliegt oder droht. In der Reservehaltung sind die Kraftwerke betriebsbereit, aber nicht am Strommarkt aktiv, so dass keine zusätzlichen CO2-Emissionen entstehen. Das vordringliche Ziel, den Kohleausstieg in Deutschland bis 2030 zu vollenden, bleibt demnach  unangetastet.

Daneben will die Bundesregierung im Fall einer Gefährdung des Gasversorgungssystems in der Lage sein, die Stromerzeugung von Gaskraftwerken schnell zu reduzieren. Hierfür soll eine Verordnungsermächtigung geschaffen werden, um im Krisenfall den Einsatz von Gaskraftwerken sehr schnell und für die Dauer von maximal sechs Monaten verringern zu können. Die Verordnungsermächtigung berücksichtigt, dass einige Kraftwerke nicht nur Strom, sondern auch Wärme bereitstellen.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: Erdgasmangellage: ” Der heute beschlossene gesetzentwurf ist äußerst problematisch …!”