Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat am gestrigen Montag, 05. August,   eine Klage beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesregierung eingereicht, um die  kurzfristige Durchsetzung eines gesetzeskonformen Klimaschutz-Sofortprogramms im Verkehrsbereich zu erwirken.

„Der FDP-Bundesverkehrsminister bricht das Gesetz ..." Jürgen Resch , bild duh
Der FDP-Bundesverkehrsminister bricht das Gesetz …” Jürgen Resch , bild duh

Sowohl die DUH als auch der Expertenrat für Klimafragen der Bundesregierung kommen zu dem klaren Ergebnis, heißt es im Ankündigungsschreiben der DUH dazu, dass das von FDP-Verkehrsminister Volker Wissing am 13. Juli vorgestellte „Sofort-Programm“ elementar gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz verstößt. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket verfehlt  nach Darstellung der DUH die gesetzlichen Vorgaben für weniger CO2 um den Faktor 20: Statt 271 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2022 und 2030 einzusparen, sind mit den darin aufgeführten Maßnahmen selbst nach Einschätzung der Bundesregierung bestenfalls etwa 13 Millionen Tonnen CO2 möglich. In der Klage benennt die DUH sieben sofort wirksame Maßnahmen für ein rechtsgültiges Sofortprogramm.

Der FDP-Bundesverkehrsminister bricht das Gesetz und SPD und Grüne lassen ihn gewähren“, kritisiert  Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer:. Und er begründet den nächsten Schritt: „Deshalb ziehen wir nun vor Gericht und müssen einmal mehr ausgerechnet die Bundesregierung zwingen, ihre eigenen Gesetze zu beachten. Es ist bitter, dass sich der Klimaschutz im Verkehrsbereich nur auf dem Klageweg durchsetzen lässt. Ohne Tempo 100 auf Autobahnen und 80 außerorts, Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen, einen massiven Ausbau von Bus und Bahn inklusive 365-Euro-Klimaticket und eine Reform des Straßenverkehrsrechts ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar. Wir sind zuversichtlich, dass das von uns angerufene Oberverwaltungsgericht – wie im vergangenen Jahr bereits das Bundesverfassungsgericht beim Klimaschutzgesetz – die Bundesregierung zu einem rechtskonformen Sofortprogramm mit sofort und ausreichend wirksamen Maßnahmen verurteilen wird.“

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, fordert mit der Klage der DUH  „…ein ausreichendes Sofortprogramm. Dieses muss alle Maßnahmen enthalten, mit denen die letztjährige Klimazielverfehlung ausgeglichen und sichergestellt wird, dass zukünftig keine Zielverfehlungen mehr auftreten. Die Bundesregierung kann zwar selbst festlegen, welche Maßnahmen sie dafür in das Programm aufnimmt. Da sie im Verkehrsbereich aber nur beschränkte Kompetenzen hat, wird die Bundesregierung ohne Maßnahmen wie ein Tempolimit nicht auskommen.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Sofortprogramm für Verkehrssektor wird Klimaschutzprogramm nicht gerecht