Die Bundesnetzagentur hat am vergangenen Freitag, 16. Dezember,  die Zuschläge der Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 1. Dezember 2022 bekannt gegeben. Die Agentur erläuterte dabei handele es sich um zwei getrennte Verfahren.

Ausschreibung für KWK-Anlagen  deutlich überzeichnet...! bild bafa
Ausschreibung für KWK-Anlagen deutlich überzeichnet…! bild bafa

Zu der ausgeschriebenen Menge für KWK-Anlagen von 86,549 Megawatt wurden 19 Gebote mit einem Volumen von 106,132 Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung deutlich überzeichnet. Zwei Gebote waren aus formalen Gründen unzulässig. Von den 17 zulässigen Geboten erhielten 12 Gebote mit einem Volumen von 85,975 Megawatt einen Zuschlag.

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen – der Agentur zufolge –  von 5,15 ct/kWh bis 6,76 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 6,14 ct/kWh, und damit über dem Vergleichswert von 5,87 ct/kWh in der vorigen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Juni 2022.

Zur ausgeschriebenen Menge für innovative KWK-Systeme von 25 Megawatt wurden sechs Gebote mit einem Volumen von 18,204 Megawatt eingereicht. Damit war die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme unterzeichnet.

Ein Gebot war aus formalen Gründen unzulässig, die fünf zulässigen Gebote mit einem Volumen von 15,104 Megawatt erhielten einen Zuschlag. Die Zuschlagswerte lagen zwischen 10,89 ct/kWh und 11,90 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 11,22 ct/kWh und liegt damit unter dem Vergleichswert von 11,74 ct/kWh in der vorigen Ausschreibung zum Gebotstermin 1. Juni 2022.