Das Bundeskabinett hat am vergangenen  Mittwoch, 05. April,  Formulierungshilfen für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zum Entwurf eines Gesetzes zum Neustart der  (GNDEW) verabschiedet, von denen viele von   Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), begrüßt werden.

„Die Bundesregierung zeigt, dass sie die  Rückmeldungen aus der Branche ernst genommen hat.“ ..“  foto vku
Die Bundesregierung zeigt, dass sie die  Rückmeldungen aus der Branche ernst genommen hat!“ Ingbert Liebing “ foto vku

Dass die Bundesregierung solche Hilfen verabschiedet hat zeige,  „…dass sie die  Rückmeldungen aus der Branche ernst genommen hat.“

Der VKU bewertet positiv, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) künftig Regeln zur Anerkennung von Kosten der Anschlussnetzbetreiber aus dem Messstellenbetrieb festlegen können soll. Vorgesehen ist, dass diese Kosten als dauerhaft nicht beeinflussbar eingestuft werden können.  Das heißt, dass sie frühzeitig refinanziert werden könnten. „Ein Schritt in die richtige Richtung und ein wichtiges Signal an die Branche“, befindet  Liebing. Damit müssten Messstellenbetreiber den geplanten Rollout in den ersten Jahren nicht auf eigene Kosten vorfinanzieren. Noch besser wäre allerdings eine verbindliche Regelung, um den Netzbetreibern mehr Planungssicherheit zu geben, schlägt Liebing für den VKU vor. .

Der Verband VKU begrüßt außerdem nun geplante Regelungen, um das virtuelle Stromzählermodell gesetzlich zu verankern. Dadurch könnten physisch verbaute Summenzähler ersetzt werden. „Das kann Investitionskosten senken und damit Mieterstromprojekte sowie den Ausbau von PV-Anlagen fördern“, folgert Liebing. Weiterhin sollen die sogenannten Auffangmessstellenbetreiber zukünftig in einem dreistufigen Verfahren bestimmt werden. Diese sollen den Messstellenbetrieb übernehmen, wenn ein grundzuständiger Messstellenbetreiber seine Aufgaben nicht mehr angemessen erfüllen kann. Im Vorschlag des Kabinetts soll vor allem der regionale Bezug gestärkt werden, indem die Übertragung auf der ersten Stufe zunächst auf Landesebene geschehen soll. Das schätzt Ingbert Liebing ebenfalls  positiv ein: „Eine sinnvolle Anpassung, um einer möglichen Monopolbildung vorzubeugen.“

Auch in weiteren Aspekten kommen Liebing zufolge die Änderungsanträge der Fraktionen den Verbesserungsvorschlägen der Branche entgegen: So soll die Ausstattungspflicht mit intelligenten Messsystemen auf Antrag von Kundinnen und Kunden erst ab 2025 greifen. Das entlaste die Messstellenbetreiber gerade in der Hochlaufphase des Rollouts enorm, da sie sich aus Sicht des VKU  erst einmal auf den Pflichtrollout fokussieren könnten

Darüber hinaus soll die Ausstattungsverpflichtung bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 100.000 Kilowattstunden oder Anlagen mit einer installierten Leistung von über 100 Kilowatt nun drei Jahre später als ursprünglich vorgesehen, nämlich erst ab 2028, gelten. Die entsprechende Technik sei heute noch gar nicht am Markt verfügbar, eine Aufschiebung ergebe laut Liebing deshalb viel Sinn.

Nach Einschätzung des VKU handelt es sich insgesamt um sinnvolle, praxisorientierte Anpassungen am Gesetzesentwurf. Bis die Kostenanerkennung endgültig geklärt und die Preisobergrenzen erneut evaluiert wurden, bleiben für Messstellenbetreiber jedoch weiterhin Unsicherheiten bezüglich der Wirtschaftlichkeit des Rollouts bestehen. Diese müssen nach Meinung des VKU zügig geklärt werden, um den vorgesehenen Rolloutfahrplan einhalten zu können.