Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn hat erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet. Das gab das Amt am vergangenen Montag, 15. Mai, bekannt.  Die Verfahren betreffen Unternehmen, die für die Belieferung mit Gas Erstattungsanträge nach den Preisbremsen-Gesetzen gestellt haben.

"Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen..!" Andreas Mundt, bild bundeskartell-amt
Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen..!” Andreas Mundt, bild bundeskartellamt

Im Statement zur angekündigten Prüfaktion heißt es : „ Die Missbrauchsverbote der Preisbremsen-Gesetze verbieten eine Preisgestaltung gegenüber den Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern, die zur Erlangung ungerechtfertigter staatlicher Entlastungsbeträge führt. Anfang des Jahres hat eine neue Abteilung des Bundeskartellamtes die Missbrauchsaufsicht über die Preisbremsen übernommen!“

Und Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, begründet diesen eigentlich erwarteten Schritt: damit, dass der Staat  mit den Energiepreisbremsen riesige Finanzmittel zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und Industrie zur Verfügung stelle . „…Wir haben hierbei die Aufgabe, den Staat vor Ausbeutung zu schützen“, konstatiert der Kartellamtspräsident.

Und er gab bekannt, dass  die ersten eingeleiteten Prüfverfahren eine zweistellige Zahl von Gasversorgern betreffen, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben. Und dann kommt es: „Wir haben Anhaltspunkte dafür, dass die zugrundeliegenden Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten und sind dabei, Licht ins Dunkel zu bringen. Weitere Verfahrenseinleitungen, bezogen auf die Bereiche Fernwärme und Strom, stehen bevor. Obgleich es keinen Generalverdacht gibt, werden wir künftig alle Antragsdaten zu den Ausgleichszahlungen der antragstellenden Unternehmen einer regelmäßigen systematischen Untersuchung, d.h. einem Screening unterziehen.“
Das Kartellamt erläutert in seiner aktuellen Stellungnahme zu dem erwarteten Überprüfungsschritt den jetzt eingeleiteten Verfahren vorausgegangen sei eine Analyse sämtlicher Antrags- und Meldedaten in mehreren tausend Anträgen durch das Bundeskartellamt, aus denen sich insbesondere Preisstellung, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen ergeben. Im Rahmen der Prüfverfahren will das Bundeskartellamt – wie jetzt angekündigt – zunächst die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Im Fokus steht aktuell eine zweistellige Anzahl auffälliger Unternehmen aus dem Gasbereich. Weitere Verfahrenseinleitungen bei Fernwärme und Strom stehen bevor.
Sollten Verstöße festgestellt werden, so müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichzahlungen an die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Strom-Übertragungsnetzbetreiber zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: “Preiserhöhungen allein sind kein Hinweis auf einen Missbrauch…!”