„Der Umbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Kohle betrieben werden, ist unausweichlich, konstatierte die  Grünen- Fraktionsvorsitzende im Bundestag Katharina Dröge am vergangenen Freitag, 05. Mai, gegenüber  Umwelt- und Energie-Report. Und sie übermittelte  uns  zugleich den neuen Vorschlag zur höheren Förderung beim Heizungsumbau, den sie zusammen mit den beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Julia Verlinden und Andreas Audretsch erarbeitet hat.

„Der Umbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Kohle betrieben werden, ist unausweichlich...!" Katharina Dröge bild bdtg
Der Umbau von Heizungen, die mit Öl, Gas oder Kohle betrieben werden, ist unausweichlich…!” Katharina Dröge bild bdtg

Sie beschreibt  in dem Zusammenhang ihre Sicht so:  „Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für den Klimaschutz und bewahren uns zudem vor Rohstoff-Abhängigkeiten und stetig steigenden Preisen für Öl und Gas. Die skandinavischen Länder machen vor, wie eine Wärmewende gelingen kann. Dort ist die Wärmepumpe bereits Standard. Der Kern unseres Gesetzes steht. Alle Menschen sollen an der Wärmewende teilhaben können. Dafür müssen wir sie in die Lage versetzen und die finanzielle Förderung insbesondere für Geringverdiener deutlich ausweiten sowie sozial staffeln. Menschen mit wenig Einkommen erhalten mehr Förderung als diejenigen mit hohen Einkommen.“

Nochmal: Gemeinsam mit den beiden stellvertretenden Grünen-Fraktionsvorsitzenden Julia Verlinden und Andreas Audretsch hat die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge den neuen höheren Fördervorschlag erarbeitet, den  sie Umwelt- und Energie-Report am vergangenen Freitag, 05. Mai, übermittelten.

Aus Sicht der Grünen Bundestagsfraktion sollen demnach alle Menschen bei der Wärmewende mitmachen können. Die Grünen Fraktionsvorsitzenden und Andreas Daher müssen wir sie noch besser in die Lage versetzen, das zu können. Hierfür schlagen wir vor, die finanzielle Förderung des Heizungsumstiegs auszuweiten, damit gerade kleine Einkommen noch stärker profitieren. Ihre neue Heizung soll künftig mit bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst

„…alle Menschen bei der Wärmewende mitmachen können...!" Andreas Audretsch, bild bundestg
„…alle Menschen bei der Wärmewende mitmachen können…!” Andreas Audretsch, bild bundestg

werden. Die Förderquote sinkt stufenweise mit der Höhe des Einkommens. Insbesondere in Kombination mit der Option auf Heizungen zur Miete und günstigen Strom-Sondertarifen wird der Heizungsumstieg somit finanziell für breite Bevölkerungsgruppen machbar.

Neben den im Gesetzentwurf vorgesehenen Schutzinstrumenten für Mieterinnen und Mieter sollte zeitnah die Modernisierungsumlage auf höchstens vier Prozent im Jahr und nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat in acht Jahren begrenzt werden. In einem weiteren Schritt muss die Teilwarmmiete eingeführt werden, in der dann die Modernisierungsumlage aufgeht. So werden die Kosten gerecht verteilt und ein Anreiz gesetzt, auch als Vermieter*in die Förderprogramme in Anspruch zu nehmen. Die sozial gerechte Wärmewende wird ein echtes Gemeinschaftsprojekt.

Wofür wir uns einsetzen werden:

  • Die aktuell auf 30 Prozent der Investitionskosten festgelegte Grundförderung bleibt erhalten. Das gilt auch für die verabredeten Klimaboni I, II und III.
  • Zusätzlich wird die Förderkulisse um eine sozial gestaffelte Förderung ergänzt, so dass diese insgesamt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten einer neuen, klimafreundlichen Heizung betragen kann.
  • Von dieser Maximalförderung in Höhe von 80 Prozent sollen Menschen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 20.000 Euro im Jahr profitieren. Der Fördersatz sinkt dann stufenweise je mehr das Einkommen steigt. Menschen mit einem zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro erhalten demnach eine Förderung von 40 Prozent der Gesamtkosten.
  •  "Das ist eine gute Investition, um die Wärmewende sozialer und gerechter zu gestalten....!" Julia Verlinden, foto grüne rainer Kurzeder
    Das ist eine gute Investition, um die Wärmewende sozialer und gerechter zu gestalten….!” Julia Verlinden, foto grüne rainer Kurzeder

    Wir orientieren uns bei der Antragstellung an einem erprobten und unkomplizierten Verfahren, nämlich dem früheren Baukindergeld, bei dem der Durchschnitt der Einkommen der letzten beiden Jahre als standardisierte Parameter vor Antragstellung herangezogen wird.

  • Für Vermieter*innen, Kommunen und gemeinnützige Eigentümer*innen bleibt es bei der vereinbarten Förderkulisse.
  • Diese Förderung gilt selbstverständlich auch für Mietmodelle von Heizungen. Diese werden schon heute von einigen Anbietern angeboten und die gesamte staatliche Förderung kann wie bisher auch hier in Anspruch genommen werden. Somit entfallen die hohen Anfangsinvestitionen und werden über eine bestimmte Vertragslaufzeit monatlich in Raten abbezahlt. Am Ende der Mietzeit können die Heizungen dann zumeist entsprechend ihrer Restlaufzeit kostengünstiger erworben werden.
  • Die ergänzende Kreditförderung für den Heizungsumstieg über die KfW wollen wir ebenfalls an sozialen Kriterien ausrichten. Zinskonditionen und Tilgungszuschüsse sind entsprechend günstiger, je niedriger das Einkommen und je höher die Zuschussförderung ausfällt. Gerade Menschen mit wenig Einkommen, darunter viele Rentner*innen, müssen die Kreditlinien in Anspruch nehmen können.
  • Eine solche Förderungsausweitung führt zu Mehrkosten gegenüber der aktuellen Förderkulisse. Das ist eine gute Investition, um die Wärmewende sozialer und gerechter zu gestalten.
  • Lesen Sie dazu auch unseren Bericht von Umwelt- und Energie-Report: Neues Förderkonzept für die neuen Heizungen
  • und auch: Wärmepumpen und Gasheizungen dominieren