Auch nach der Stilllegung der letzten Atomkraftwerke in der Bundesrepublik rollen geheime Atomtransporte quer durch das Bundesgebiet. Nach einer aktuellen Sichtung auf der Emslandautobahn A 31 protestierte am vergangenen Freitag, 16. Juni,  der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) gegen die gefährlichen und ungeschützten Atomtransporte und informierte  uns Umwelt- und Energie-ReportdarüberWir  hatten berichtet siehe unten und, nachdem Udo Buchholz vom Vorstand des BBU kritisiert hatte , dass die LKW offenbar ohne Polizeischutz quer durch das Land

Udo Buchholz : „offenbar ohne Polizeischutz rollen geheime Atomtransporte quer durch das Land !"
Udo Buchholz : „offenbar ohne Polizeischutz rollen geheime Atomtransporte quer durch das Land !”

fahren, haben wir das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerin informiert und nachgefragt, ob die Transporte ohne Polizeischutz oder sonstige Sicherheit durch Deutschland fahren dürfen.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums BMUV, das uns vom Bundesumweltministerium nach unserer Anfrage dort   als das eigentlich zuständige Haus für derartige Transporte benannt worden war, teilte uns mit:

„Die Beförderung von Kernbrennstoffen wird durch die zuständigen Landes- (Polizei, Wasserschutzpolizei, Hafenämter, Gewerbeaufsichtsämter, Ämter für Arbeitsschutz) und Bundesbehörden (Bundesamt für Güterverkehr, Eisenbahnbundesamt und Luftfahrtbundesamt) sowie die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden überwacht. Die Polizeien des Bundes und der Länder werden vorab über die geplante Durchführung solcher Transporte unterrichtet und entscheiden, ob im Einzelfall eine polizeiliche Begleitung erforderlich ist. Letzteres ist z. B. bei Transporten bestrahlter Brennelemente (so genannte Castor-Transporte) der Fall, bei den meisten anderen Transporten jedoch nicht.“

Und , nachdem wir als Erstes beim Bundesverkehrsministerium um eine entsprechende Antwort auf unsere Fragen zum Atomtransport nachgefragt hatten, erhielten wir zwar den eingangs erwähnten Hinweis auf die eigentliche Zuständigkeit des Bundesumweltministeriums, aber eine Sprecherin gab uns auch schriftlich eine Antwort. Sie liest sich so: „Die Sicherheit von Gefahrgutbeförderungen ist ein zentrales Anliegen des BMDV.

Der Transport von radioaktiven Gütern muss zu jederzeit den internationalen gefahrgutrechtlichen Vorschriften des ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) sowie weiteren nationalen Vorschriften wie beispielsweise dem GGBefG

"...polizeiliche Begleitung ist erforderlich bei Transporten bestrahlter Brennelemente (so genannte Castor-Transporte über deutsche Straßen ;" ,hier ein anderer ; bild bbu
“…polizeiliche Begleitung ist erforderlich bei Transporten bestrahlter Brennelemente (so genannte Castor-Transporte über deutsche Straßen ;”  bild bbu

(Gefahrgutbeförderungsgesetz) oder der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn und Binnenschifffahrt) entsprechen. Um einen sicheren Transport von gefährlichen Gütern, inklusive radioaktiver Stoffe, zu gewährleisten und um eine schnelle Anpassung der Gefahrgutvorschriften an aktuelle technische Entwicklungen und Sicherheitsbedürfnisse zu ermöglichen, finden darüber hinaus regelmäßig Beratungen in den zuständigen nationalen und internationalen Gefahrgutgremien statt.

Bei Transporten von Gütern mit erhöhtem Gefahrenpotenzial sind zudem zusätzliche Schutzmaßnahmen nach Kapitel 1.10 des ADR zu berücksichtigen, welche u.a. erweiterte Schulungen des Personals oder zusätzliche Sicherung des Transports beinhalten. Aus gefahrgutrechtlichen Gesichtspunkten ist eine Begleitung von Transporten von radioaktiven Gütern durch die Polizei nicht vorgesehen!“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Auch das immer noch: Ungeschützte geheime Urantransporte in Deutschland?