Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am vergangenen Freitag, 28. Juli, bekannt gegeben, dass es  „… das erfolgreiche Sonderprogramm „Stadt und Land“ für besseren Radverkehr in den Kommunen“  … bis 2028 verlängert.

„Wir wollen den Menschen attraktive Mobilitätsangebote machen“, bestätigte noch mal Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Und er erläuterte anlässlich der Verlängerung des

„Wir wollen den Menschen attraktive Mobilitätsangebote machen....!" Volker Wissing
Wir wollen den Menschen attraktive Mobilitätsangebote machen….!” Volker Wissing

Programms  das heiße im Radverkehr   z.B., „…dass wir Lücken in der Radinfrastruktur schließen, um auch auf längeren Strecken sichere Verbindungen zu schaffen. Dabei wollen wir die zuständigen Kommunen weiter unterstützen, indem wir unser erfolgreiches Sonderprogramm Stadt und Land bis 2028 verlängern!“

Mit den Ländern ist demnach vereinbart, dass sie nahtlos weitere Anträge auf Bundesmittel stellen können. Wissing: „Mein Ministerium stellt dafür weitere 805 Millionen Euro bereit. Damit haben die Kommunen nun die Planungssicherheit, die sie vor Ort brauchen, um mehrjährige Projekte zu realisieren. Dazu zählt der Bau von Radwegebrücken, fahrradfreundlichen Kreuzungen, Fahrradparkhäusern oder Radwegen. Ob im urbanen oder ländlichen Raum – mit dem Ausbau eines sicheren Radnetzes gestalten wir den Umstieg aufs Rad noch attraktiver!“

Der Minister bestätigte die Finanzhilfen aus dem Sonderprogramm “Stadt und Land” würden von den Ländern und Kommunen stark nachgefragt: Seit Programmstart im Jahr 2021 wurden  demnach 2.250 Maßnahmen bestätigt. Dafür hat das BMDV nach eigenen Angaben bereits Mittel in Höhe von circa einer Milliarde Euro für Investitionen bis einschließlich 2023 zur Verfügung gestellt.

Wissing zu den bereits erfolgten Projekten wörtlich: „Ob eine Fuß- und Radwegbrücke über die Eder in Hessen, der Ausbau von acht Teilstrecken des Barbarossa-Radwegs zwischen Eisenberg und Ramsen in Rheinland-Pfalz oder verbreiterte Brückenkappen für eine bessere Radwegführung in Freising in Bayern: Mit allen bislang gestarteten Projekten sorgt der Bund gemeinsam mit den Ländern für eine möglichst flächendeckende und sichere Radverkehrsinfrastruktur!“

Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen in die Fahrradinfrastruktur eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Ausbau einer möglichst flächendeckenden und getrennten Radinfrastruktur beitragen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen des neuen Sonderprogramms u.a. gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
  • Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent unterstützt. Finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen werden mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Gemeinden und Gemeindeverbände richten die Förderanträge an die Länder. Damit die Mittel schnell und unbürokratisch fließen können, dauert die Prüfung der angemeldeten Maßnahmen durch den Bund höchstens einen Monat.

Dabei müssen die Länder auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen achten, um gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.