Der beschleunigte Ausbau der Windenergie soll sich auch tatsächlich erreichen lassen, forderte der  Bundesverband WindEnergie BWE in einem am vergangenen Freitag, 15. September veröffentlichten Positionspapier zum Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit einer erneuten Anpassung ein.

"Vorgaben zum beschleunigten Ausbau  bundeseinheitlich präzisieren ...!" Trianel-Windpark-Rabenau.jpg
Vorgaben zum beschleunigten Ausbau bundeseinheitlich präzisieren …!” Trianel-Windpark-Rabenau.jpg

Der BWE konstatiert darin die letzte Novelle des BNatSchG  habe  erst erste Standardisierungen geschaffen und der BWE verweist weiter darauf der Gesetzgeber habe zum Zeitpunkt der Novelle einige noch ungeklärte Punkte ausdrücklich erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Standardisierung vorgesehen. Folge: Der Ausbau der Windenergie an Land nahm aus Sicht des BWE zwar in den vergangenen Jahren an Fahrt auf, aber noch immer nicht in dem zum Erreichen der Ausbauziele notwendigen Maße. BWE-Analyse: Insbesondere die zu langen Genehmigungsverfahren sind hier ein Hindernis. Der Gesetzgeber kann durch Klarstellungen und Standardisierungen im BNatSchG erreichen, dass Vorgaben bundeseinheitlich präzisiert werden. Dies würde den Behörden Entscheidungen erleichtern.

Der BWE wirbt deshalb für eine bundeseinheitliche Standardisierung des Störungs- und Zerstörungsverbots (§ 44 Abs.1 BNatSchG). Störungen sind nämlich nur dann artenschutzrechtlich relevant, wenn sie erheblich sind und den Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern. Der BWE fordert hier, zwischen Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) zu unterscheiden und im Gesetz bundeseinheitlich klarzustellen, dass der Betrieb von WEA in der Regel keine Verletzung des Beschädigungs- und Zerstörungsverbotes darstellt.

Unbestritten ist aus Sicht des BWE darüber hinaus, dass es an bundeseinheitlichen Vorgaben zum Schutz von Fledermäusen fehlt. Dies führt demnach häufig zu Verzögerungen und Erschwerungen im Genehmigungsprozess. Der BWE appelliert an den Gesetzgeber, hier dringend verbindliche, bundeseinheitliche Vorgaben zu schaffen, damit eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Bundesländer etabliert wird.