„Es ist unklar, von was sich die Bundesregierung bei der nationalen Umsetzung der RED III leiten lässt“, gab sich am vergangenen Freitag, 12. April,  Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverband WindEnergie (BWE)auch gegenüber Umwelt- und Energie-Report mit kritischem Unterton unwissend.

Aus ihrer Sicht bietet die Richtlinie   alle Möglichkeiten zur Beschleunigung und Vereinfachung von Verfahren und ist  als Plattform für die Umsetzung der Beschlüsse des Bund-Länder-Pakts zur

Bundesregierung, hier deutlich nachzuarbeiten....!”    Bärbel Heidebroek, bild bwe
„ Wir ermutigen die Bundesregierung, hier deutlich nachzuarbeiten….!”  Bärbel Heidebroek, bild bwe

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung aus dem November 2023 bestens geeignet. Doch dann bedauert sie: „Leider wird davon kein ausreichender Gebrauch gemacht. Wir ermutigen die Bundesregierung, hier deutlich nachzuarbeiten!“

Die RED III macht den Mitgliedstaaten konkretere Vorgaben hinsichtlich der Planungs- und Genehmigungsprozesse für Erneuerbare Energien. Umwelt- und Energie-Report hat immer wieder darüber berichtet, s. unten.  Die Verlagerung EU-umweltrechtlicher Aspekte von der Genehmigungsebene auf die Planebene ist dabei aus BWE-Sicht ein zentraler Baustein. Und Bärbel Heidebroek stellt  fest: „Auch wenn die nationalen Gesetzgeber einen breiten Spielraum zur Umsetzung haben, ist es doch unverständlich, dass die Bundesregierung Mechanismen der RED III teilweise umkehrt. So wird eine generelle Zahlungspflicht bei fehlenden naturschutzfachlichen Daten angesetzt, die die RED III eigentlich nicht vorsieht. Eine Fülle neuer und unbestimmter Rechtsbegriffe durchzieht den gesamten Gesetzentwurf. Deren fehlende Konkretisierung wird die Planungs- und Genehmigungsebene blockieren. Zudem wird ein Bundesleitfaden angekündigt, der die Genehmigungsbehörde bei der Anordnung von Minderungsmaßnahmen unterstützen soll, ohne dass dafür eine Verordnungsermächtigung geschaffen oder ein Zeitplan aufgestellt ist!“

Die BWE- Präsidentin befürchtet: „Besonders der vorgesehene Bundesleitfaden, entlang dessen die Genehmigungsbehörden vor Ort entscheiden sollen, kann sich zum Bumerang entwickeln. Es ist nämlich offen, welche Institutionen zu welchem Zeitpunkt diesen Leitfaden erstellen sollen. Es ist fatal, dass ein wesentlicher Beschleunigungsaspekt, der die Genehmigungsebene entlasten sollte, damit leerläuft. Der bisherige Referentenentwurf wird dem Anspruch nach Beschleunigung und Klarheit nicht gerecht!“ Sie fordert ganz kategorisch: „ Es muss nachgearbeitet werden!“, so Bärbel Heidebroek.

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: „Seit Monaten streitet die Ampel-Koalition beim Solarpaket …!“

und auch: Windenergiezubau: In Europa ist Deutschland Spitzenreiter

und weiter: Energiedialog mit Robert Habeck: „ Hier muss 2024 der Turbo eingeschaltet werden !“