Bedingungen zur Förderung der “Ladeinfrastruktur vor Ort”
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat am vergangenen Mittwoch, 30. März, bekannt gegeben, dass sein Haus das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur vor Ort” mit weiteren 300 Millionen Euro bestückt. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits am vergangenen Donnerstag, 08. März, ausführlich berichtet, s. unten! Mit dem Programm sollen auch die durch die Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes die Möglichkeit erhalten , Ladepunkte kostengünstig aufzustellen und so ihre Kundenakzeptanz zu steigern.
Hier nun folgen die Bedingungen zur Förderung im Detail, wie angekündigt.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
- Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen.
- Gefördert wird:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 €
Förderung pro Standort.
- Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
- Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
- Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
- Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
- Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
- Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Förderung der Ladesäulen wird im “Windhundverfahren” bewilligt