Trinkwasserqualität  gesichert?
Trinkwasserqualität gesichert?

Berlin, 29. August 2014 – “Trinkwasser ist und bleibt ein sicheres und qualitativ hochwertiges Lebensmittel. Kaum ein anderes Lebensmittel wird so streng überwacht wie Trinkwasser aus dem Hahn”, erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser anlässlich des von der Zeitschrift Öko-Test veröffentlichten Trinkwasser-Vergleichs.

Der offizielle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Umweltbundesamtes (UBA) zeige deutlich, dass das Trinkwasser in Deutschland eine gute bis sehr gute Qualität habe. Die Kontrollen belegten, dass bei den mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparametern die strengen gesetzlichen Anforderungen zu über 99 Prozent eingehalten würden.

Die Trinkwasserkommission beim Bundesgesundheitsministerium hatte sich zudem bereits im Jahr 2010 mit dem Thema “Seltene Erden” befasst und kam zu einer eindeutigen Einschätzung: Ein Gefährdungspotenzial für das Trinkwasser durch seltene Erden wie etwa das von der Zeitschrift Öko-Test thematisierte Gadolinium bestehe nicht, so die Kommission. Röntgenkontrastmittel sind für den Menschen ungefährlich. Sie werden Patienten in hoher Konzentration verabreicht und reichern sich nicht im Körper an, sondern werden vollständig ausgeschieden.

Vorgaben für Düngung in der landwirtschaft verschärfen
Vorgaben für Düngung in der Landwirtschaft verschärfen

Grundsätzlich setzt sich die Wasserwirtschaft laut BDEW in Deutschland für eine Stärkung des Verursacher- und Vorsorgeprinzips ein: Um die Nitratbelastung der Rohwasser-Vorkommen zu reduzieren, müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Verwendung von Dünger in der Landwirtschaft deutlich verschärft und deren Einhaltung effektiv überwacht werden. Gleiches gilt für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Erforderlich ist zudem eine verpflichtende Einführung eines bundesweit einheitlichen Sammel- bzw. Rücknahmesystems für Altmedikamente. Dabei sollte unter Beachtung des Vorsorgegrundsatzes die Rücknahme von Altmedikamenten so leicht wie möglich gemacht werden.

Zudem sei auch  eine Verankerung der fachgerechten Entsorgung im Arzneimittelgesetz mit Produktverantwortung der Hersteller und damit Umsetzung europäischen Rechts notwendig, heißt es in einer BDEW-Mitteilung dazu.  Durch fehlende Regelungen zur fachgerechten Entsorgung und daraus folgende Einträge in die Umwelt können auch die Gewässerressourcen für die Trinkwassergewinnung betroffen sein. Dies sollte vermieden werden. Es bestanden bereits Ansätze für ein bundeseinheitliches Sammeln von Altmedikamenten. Diese Ansätze sollten reanimiert und ausgebaut werden, so dass eine echte bundeseinheitliche Regelung möglich ist. Dadurch kann der Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Medikamente vorgebeugt werden.