21.04.15 logo BDEW

“Wir bedauern ausdrücklich“, betont der Bundesverband Energie- und Wasserwirtschaft in einer gestern veröffent- lichten Erklärung, „dass die Verabschiedung des Geset-zespaketes zur unkonventionellen Erdgasförderung im Bundestag verschoben wird.“
Die im BDEW organisierten Unternehmen der Wasser- und Gaswirtschaft brauchten endlich einen sicheren Rechtsrahmen, heißt es in der Erklärung des BDEW. Mit den in den Entwürfen vorgesehenen Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes würden weitreichende Schutzmaßnahmen für die Trinkwasserversorgung umgesetzt. „Der Schutz der Trinkwasserressourcen muss klaren Vorrang vor anderen Nutzungen haben. Kann eine Gefährdung von Trinkwasser-Ressourcen ausgeschlossen werden, sollte es aus Sicht des BDEW grundsätzlich möglich sein, die Nutzung von Erdgasressourcen in Deutschland zu erproben“, fordert der Verband

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer : Bedauern Verschiebung des Gesetzes
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer : Bedauern Verschiebung des Gesetzes

Es sei jetzt dringend erforderlich , einen verbindlicher Zeitplan für eine zügige Verabschiedung des Gesetzespakets nach der Sommerpause. zu erstellen, moniert der Verband.

Das im Gesetzespaket vorgesehene Verbot von Fracking unter anderem in Wasserschutzgebieten, Talsperren und Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung bewertet der BDEW positiv. Ebenso positiv sieht der Verband die vorgesehenen Möglichkeiten für die Bundesländer, über landesrechtliche Regelungen Fracking auch in den Bereichen des Steinkohlenbergbaus zu untersagen. Zudem erhöhten die vorgesehenen Konkretisierungen bei der Entsorgung der Frack-Fluide sowie des Lagerstättenwassers die Sicherheit bei der Anwendung der Technologie.

Konsenslösungen erforderlich

Die Wasser- und Gasunternehmen im BDEW sprechen sich aber dafür aus, dass die konventionelle Erdgasförderung weiter ermög- licht wird, wenn vor Ort Konsenslösungen mit Wasserversorgern, zuständigen Behörden und Gewinnungsindustrie gefunden werden könnten.

Kritisch sei aus Sicht des BDEW im Hinblick auf Untergrundspeicher eine Erweiterung der Bergschadenshaftung, die in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Gewinnung von Erdgas stehe.