Die Energiesteuerermäßigung für Erdgasfahrzeuge soll über das Jahr 2018 hinaus verlängert werden. Das hat Der Deutsche Bundestag am Donnerstag vergangener Woche beschlossen.

Hildegard Müller  Hauptgeschäftsführerin (BDEW) : Energiewirtschaft hat bereits im Vertrauen auf den gesetzgeber investiert
Hildegard Müller Hauptgeschäftsführerin (BDEW) : Energiewirtschaft hat bereits im Vertrauen auf den gesetzgeber investiert

Dafür gestimmt haben die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und der Linken. Die Grünen haben sich der Stimme enthalten.
“Wir unterstützen diesen Antrag aus- drücklich“, erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW- Hauptgeschäftsführung am Freitag in Berlin.
Erdgasfahrzeuge könnten einen wichtigen Beitrag im Verkehrssektor zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten. Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge stießen rund 25 Prozent weniger CO2 als Benzinfahrzeuge und etwa 90 Prozent weniger Stickoxide als Dieselfahrzeuge sowie nahezu keinen Feinstaub aus. „Auch im direkten Vergleich der Kraftstoffpreise schneidet Erdgas deutlich besser ab als andere Kraftstoffe”, sagte Hildegard Müller.

Energiewirtschaft hat investiert

Die Regierungspartner von CDU/CSU und SPD hatten bereits im Dezember 2013 im Koalitionsvertrag eine Verlängerung der bis zum 31. Dezember 2018 befristeten Energiesteuerermäßigung angekündigt.

“Die Energiewirtschaft hat im Vertrauen auf die politischen Zusagen in den weiteren Ausbau des Erdgastankstellennetzes sowie die Instandhaltung der vorhandenen Infrastruktur investiert. Die Branche benötigt auch mit Blick auf die notwendige Investitions- sicherheit für die Kaufinteressenten ein klares Signal der Politik, dass die Steuerermäßigung fortgeführt wird. Die Bundesregierung sollte den Antrag der Koalitionsfraktionen daher so schnell wie möglich aufgreifen”, erklärte Müller weiter.

Weiter forderte Müller, für einen fairen Wettbewerb der unterschiedlichen Kraftstoffe sei zudem eine transparentere Preisauszeichnung an Tankstellen, also der Anzeige des Literäquivalents am Preismast, erforderlich.