17.11.15 bne-logoDer Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) meldet sich nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (DigEG) noch mal mit Kritik zu Wort. (Siehe auch unseren Bericht: Hacker sollen außen vor  bleiben)

Der Verband sieht einige Fortschritte, aber auch noch offene Fragen. „Die Debatte ist stark auf das Thema Smart Meter verengt; wesentlicher ist aber, welchen Beitrag eine intelligente Vernetzung für eine effiziente Integration erneuerbarer Energien leisten kann“, betont bne-Geschäftsführer Robert Busch.

In seiner Presseerklärung erinnert der Verband noch mal daran , Sonnen- und Windenergie lieferten nicht nach Fahrplan Strom. Es sei daher in Zukunft notwendig, Erzeugung, Verbrauch und Speicher stärker miteinander zu verbinden. „Wir reden über Millionen von Anlagen, die nicht im Blindflug agieren können. Sie müssen 03.07.15 Weißbuch  Strommarktmiteinander kommunizieren und effizient gelenkt werden, sonst droht Chaos im Stromnetz“, betont Busch. Damit seine Warnung nicht missverstanden wird weist Busch darauf hin, dass es dabei nicht um Waschmaschinen oder Trockner gehe, sondern etwa um Batteriespeicher, Wärmepumpen oder Elektroautos, die künftig auf das Angebot von Sonnen- und Windenergie reagieren. Möglich machen dies, laut bne-Erklärung, intelligente Zähl- und Messsysteme, die Signale empfangen und Geräte steuern können.

Zu grundsätzlich und detailliert

Der bne erklärt ausdrücklich er halte dabei den Ansatz grundsätzlich für sinnvoll, für den Aufbau einer solchen Infrastruktur nur den notwendigen Rahmen gesetzlich vorzugeben.

Um den Unternehmen nach der langen Phase völliger Unsicherheit Planungssicherheit zu geben, wurde hier allerdings sehr grundsätzlich und detailliert geregelt, moniert der bne. „Weniger detaillierte und komplexe Vorgaben hätten es auch getan und zu einem kosteneffizienteren Ergebnis geführt“, so Busch.

Faire Marktbedingungen
Positiv sieht der Verband, dass auf Initiative des bne die Bedingungen für unabhängige Messstellenbetreiber im Vergleich zum ersten Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums verbessert worden seien.

Nach den ursprünglichen Plänen hätte, nach Auffassung des bne, ein unabhängiger Anbieter bei Bedarf seine Kunden innerhalb von drei Monaten auf ein intelligentes Messsysteme umrüsten müssen, während grundzuständigen Messstellenbetreibern dafür ein Frist von bis zu 16 Jahren eingeräumt worden sei. „Dem Thema Messstellenbetrieb kommt in Zukunft eine wichtige Rolle zu, daher sollten gleiche Bedingungen zwischen den Marktparteien herrschen“, so Busch.

EU-Kommissar für  Digitalisierun, Günther Oettinger und bne-Geschäftsführer Robert Busch während der Digitalisierungskonferenz 2015
EU-Kommissar für Digitalisierun, Günther Oettinger und bne-Geschäftsführer Robert Busch während der Digitalisierungskonferenz 2015

Sinnvoll sei es auch, so der Verband, , dass nun Verbraucher mit weniger als 10.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ein Recht auf einen variablen Stromtarif ohne Aufpreis hätten. Ein solcher Tarif sei die Voraussetzung dafür, dass etwa Verbraucher von der Entwicklung der Börsenstrompreise profitieren könnten.

Unbundling ungelöst
Mehr als bedauerlich sei es , kritisiert der Verband, dass es weiterhin keine klare Trennung zwischen dem wettbewerblichen Messstellenbetrieb und dem regulierten Netzmonopol geben solle.

„Verbundene Unternehmen können sich über ihre Töchter für Netz, Messstellendienste und Vertrieb die Bälle zuspielen. Das schadet nicht nur unabhängigen Anbietern sondern auch den Verbrauchern“, moniert Busch.

Kritisch sieht der bne zudem die Pläne für sogenannte Bündelkonzepte in größeren Liegenschaften bestehend etwa aus Messdiensten für Gas, Fernwärme und Strom. Nach derzeitigem Stand könnten Immobilieneigentümer beziehungsweise von diesen beauftragte Unternehmen den Rollout von intelligenten Messsystemen auch ohne Zustimmung des Mieters durchführen, solange die Preisvorgaben eingehalten würden. Das Recht des Kunden auf die freie Wahl eines Messstellenbetreibers werde dabei aufgehoben. „Mit dem Holzhammer vorzugehen bringt in der Sache wenig. Sinnvoller ist es, wo Potenzial besteht, Kunden mit guten Angeboten und Dienstleistungen, von denen sie profitieren, zu überzeugen“, betont Busch.