Ein vor langer, langer Zeit gedruckstes Titelbild eines Themen-Brennpunktes unserer damals noch gedruckten Zeitschrift, U&E
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Die Mitglieder der Kommission hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission) haben sich am vergangenen Wochenende nach intensiver Diskussion auf eine grundlegende Definition des Begriffes “Standort mit bestmöglicher Sicherheit” geeinigt.

Die Definition ist Basis für das von der Kommission im Abschlussbericht zu beschreibende Suchverfahren für ein Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfallstoffe und bezieht sich zudem auf Paragraph 1 des dafür grundlegenden Standortauswahlgesetzes (StandAG).
Die beschlossene Definition lautet:

“Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für ein Endlager insbesondere für hoch radioaktive Abfälle ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens zwischen den in der jeweiligen Phase nach den entsprechenden Anforderungen geeigneten Standorten gefunden wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Dazu gehört auch die Vermeidung unzumutbarer Lasten und Verpflichtungen für zukünftige Generationen. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit wird nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit dem in diesem Bericht beschriebenen Standortauswahlverfahren und den darin angegebenen und anzuwendenden Kriterien und Sicherheitsuntersuchungen gefunden. Dazu gehört auch die Implementierung von Möglichkeiten zur Fehlerkorrektur.”
Die Arbeitsgruppe 2 der Endlager-Kommission soll auf Grundlage der Definition nun erörtern, ob sich daraus nun Evaluierungsbedarf für das Standortauswahlgesetz selbst ergibt.

Denkbar erscheint zum Beispiel, heißt es in einer Presseerklärung des Bundestages dazu, eine Überarbeitung des Paragraph 19. Kommissions-Mitglied Klaus Brunsmeier (BUND) regte an, dort ebenfalls im Normtext ein “vergleichendes Verfahren” zu verankern.

Co-Vorsitzender Michael Müller: Wir liegen im Zeitplan zurück
Co-Vorsitzender Michael Müller: Wir liegen im Zeitplan zwei Monate zurück

Von einer Verwendung des Begriffes “bestmöglicher Standort” nahm die Kommission hingegen Abstand.

Den Bericht muss die Endlager-Kommission bis Ende Juni 2016 vorlegen. Vorher soll er noch in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Der Ko-Vorsitzende der Kommission, Michael Müller, mahnte zur Eile. Die Kommission liege zwei Monate hinter dem Zeitplan, sagte Müller.