GroßerZuwachs  an Windenergie
Akteursviefalt bei den Erneuerbaren soll gesichert werden, Bild U&E

Die erneuerbaren Energien sollen stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau planvoll gestaltet werden, das hat gestern Staatssekretär Rainer Baake vom Bundeswirtschaftsministerium  gestern in seiner Rede auf der e-world “energy & water” in Essen versichert und dazu ein Konzept vorgestellt mit dem die Akteursvielfalt bei der Umstellung der Förderung für Erneuerbare Energie auf Ausschreibung stärker gesichert werden soll.

Durch den Systemwechsel zu Ausschreibungen, der laut Baake mit dem neuen EEG 2016 vollzogen wird, sollen die erneuerbaren Energien stärker an den Markt herangeführt und der künftige Ausbau „planvoll gestaltet werden.“

Zugleich soll die Akteursvielfalt in der erneuerbare Energien-Branche erhalten bleiben.

BMWI-Staatssekretär Baake: Mit den Änderungen sichern wir die Chancen von Bürgergesellschaften ...
BMWI-Staatssekretär Baake: Mit den Änderungen sichern wir die Chancen von Bürgergesellschaften …

Staatssekretär Baake…

…konstatierte: “Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien basiert maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Verbände. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert. Wir brauchen sie auch in der nächsten Phase der Energiewende. Daher habe ich heute ein Konzept vorgestellt, mit dem wir sicherstellen, dass sie im wettbewerblichen Verfahren der Ausschreibungen bestehen können.”

Bürgergesellschaften sollen Ausschreibungen teilnehmen
Dieses Konzept sieht vor, dass bestimmte lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Ausschreibungen teilnehmen können. Hierfür werden die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften abgesenkt. Sie können im Gegensatz zu den anderen – häufig größeren – Akteuren bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot im Rahmen der Ausschreibung abgeben.

So solle künftig darauf verzichtet werden, dass zur Teilnahme an einer Ausschreibung bereits die Baugenehmigung für den Windpark vorliegen müsse. Auch sollen für Bürgerwindparks geringere finanzielle Sicherheitsleistungen und eine auf zwei Jahre verlängerte Realisierungsfrist gelten. Allerdings müssen diese Ausnahmen mit einer Reihe von Auflagen für die Bürgerwindparks “erkauft” werden.

Vorteilsgenuß setzt  Bedingungen voraus

Laut Baakes neuem Konzept müssen die Gesellschaften mindestens zehn Mitglieder haben. Außerdem darf kein Mitglied mehr als zehn Prozent Anteile am Park halten.

Darüber hinaus müssen mindestens 51 Prozent der Anteile bei Mitgliedern angesiedelt sein, die aus dem Landkreis stammen, in dem der Windpark gebaut werden soll.
Mit diesen Maßnahmen insgesamt sollen die Bürgerinitiativen schon recht frühzeitig die notwendige Investitionssicherheit erhalten , neue Windprojekte künftig entwickeln und bauen zu können.