Bei der Entgegennahme des Abschlussberichts der Endlagerkommission am Dienstag, 05.Juli, hat

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Die Jahrtausendaufgabe zügig und beherzt angehen …

Bundesumwelt-ministerin Barbara Hendricks gefordert, die Suche nach einem Atommüll-Endlager “zügig und beherzt” anzugehen. “Wir sollten uns hüten, bei der Bewältigung dieser Jahrtausendaufgabe auf Zeit zu spielen, denn wir haben keine Zeit zu verlieren”, sagte Hendricks.

“Die Empfehlungen der Kommission liegen vor, jetzt müssen sie zügig umgesetzt und die nächsten Schritte getan werden.” Zugleich wandte sich Hendricks gegen Sonderwünsche einzelner Bundesländer, von der Standortsuche von vornherein ausgenommen zu werden: “Das Prinzip der weißen Landkarte gilt nicht nur für Gorleben, sondern für das gesamte Bundesgebiet.”

Die 2014 eingesetzte “Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe” empfiehlt, die Abfälle in einem zu diesem Zweck zu errichtenden Endlagerbergwerk dauerhaft aufzubewahren. Dabei sollen Anforderungen an Rückholbarkeit und die mögliche Bergbarkeit berücksichtigt werden.

Lange Zeit: Nichts sehen- nichts sagen - nichts hören ...U&E Print-Cover vor grauen Zeiten
Lange Zeit: Nichts sehen- nichts sagen – nichts hören …U&E Print-Cover vor grauen Zeiten …

Fässer müssen während weiterer 500 Jahre rückholbar sein

Das Bundesamt für Strahlenschutz führt zum Begriff Bergbarkeit  aus: Die Endlagerbehälter müssen so beschaffen sein und so endgelagert werden, dass nach Abschluss der Einlagerungsbetriebsphase eines Endlagers und nach Abschluss der Stilllegungsmaßnahmen mit Verschluss sämtlicher Zugangsstrecken, Schächte oder Rampen während weiterer 500 Jahre die

Bundesamt für Strahlenschutz: Die Fässer müssen nach 500 Jahren wieder zu bergen sein  ...
Bundesamt für Strahlenschutz: Die Fässer müssen nach 500 Jahren wieder zu bergen sein …

Endlagerbehälter mit den Abfällen gegebenenfalls wieder geborgen werden können. Diese Anforderung richtet sich an die Endlagerbehälter, deren technische Integrität über diesen Zeitraum zur Gewährleistung der Handhabbarkeit erhalten bleiben muss. Maßnahmen zur Sicherstellung der Möglichkeit zu Rückholung oder Bergung dürfen die passiven Sicherheitsbarrieren und damit die Langzeitsicherheit eines Endlagersystems nicht beeinträchtigen.

Bei der Entwicklung der Kriterien für die Standortauswahl für dieses Endlager hat sich, laut Erklärung des  Bundesumweltministeriums (BMUB)  anlässlich der Entgegennahme des Berichts der Kommission, die Kommission an der Vorgabe des Standortauswahlgesetzes orientiert, dass der Standort die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten soll.

Umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit

Darüber hinaus lege die Kommission Wert auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit im Standortauswahlverfahren, so das BMUB.  Nur wenn es 08.07.16 Karikatur Endlagergelinge, das Vertrauen der Bevölkerung in die Transparenz und Ergebnisoffenheit des Verfahrens zu gewinnen, werde die Standortauswahl erfolgreich abgeschlossen werden können, heißt es in dem Bericht.

Hendricks dankte den Mitgliedern der Kommission für ihre Arbeit und hob hervor, dass sich die Kommission der Verantwortung gestellt habe, nach Gemeinsamkeiten und Kompromissen zu suchen, die zu einem belastbaren wissenschaftsbasierten Verfahren führen. Dies sei keine Selbstverständlichkeit.

“Es ist bemerkenswert, dass es der Kommission ungeachtet gegensätzlicher Bewertungen der Atomkraft-Vergangenheit gelungen ist, gemeinsame Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Dies kann entscheidend dazu beitragen, einen Streit beizulegen, der unser Land jahrzehntelang gespalten hat,” urteilte die Ministerin. Ein Verfahren, das alle potenziellen Standorte gleichberechtigt behandelt, sei die Grundvoraussetzung, um Vertrauen in das Verfahren aufzubauen.

Konkrete Standorte für die Endlagerung…

werden erst im Laufe des Standortauswahlverfahrens benannt werden. Damit dieses beginnen kann, müssen die Empfehlungen von Bundestag und Bundesrat evaluiert und als Gesetz beschlossen werden.

Hendricks: “Wir werden den Bericht sorgfältig auswerten. Aus unserer Sicht stellt der Bericht eine gute Grundlage für die nun erforderliche Evaluierung des Standortauswahlgesetzes dar. Dabei werden wir den Gesetzgeber selbstverständlich unterstützen.”